Höhere Berufsbildung
Fortbildungsprüfung "Geprüfte Personalfachkaufleute"
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/-frau. Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- die Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 PersFachPrV erfüllt
- nach § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz (PO-F-BBiG) der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum im Bezirk der IHK Elbe-Weser
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- ihren oder seinen Wohnsitz hat
und sich zudem fristgerecht schriftlich anmeldet.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Prüfung erfüllt sein! Ob Sie alle Auflagen erfüllen, können Sie von uns schon vor dem Start eines prüfungsvorbereitenden Praxisstudiengangs überprüfen lassen. Nutzen Sie dazu bitte das Fortbildunginformationscenter. Wir benötigen dazu einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.
Termine
Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung ist über das Fortbildungsinfocenter möglich.
| Prüfung im | Anmeldefrist |
|---|---|
| Frühjahr | 1. Januar |
| Herbst | 1. Juni |
Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, erhalten die Anmeldebestätigung über das Fortbildungsinformationscenter. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Prüfungsgebühr
Aktuell beträgt die Prüfungsgebühr 570,- EUR (gem. Gebührentarif)
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine Kostenübernahmeerklärung. Das Formblatt hierzu können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.
Rücktritt von der Prüfung
Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Sie ist bestanden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen und das situationsbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet i. d. R. ca. sechs Monate später zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Hierfür ist eine neue fristgerechte Anmeldung erforderlich; Prüfungsgebühren fallen ebenfalls erneut an.
Schriftliche Prüfung
Die entsprechenden Ablaufpläne, Strukturierungen und Hilfsmittellisten haben wir Ihnen rechts unter Weitere Informationen als Link zur Verfügung gestellt.
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in vier Handlungsbereiche, die über zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden:
- Personalarbeit organisieren und durchführen (120 min)
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 min)
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 min)
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 min)
Wenn in maximal einem der schriftlichen Prüfungsbereiche eine mangelhafte Prüfungsleistung (49- 30 Punkte) erbracht wurde, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung zu einem separaten Termin (Dauer ca. 20 min, keine Hilfsmittel, keine Vorbereitungszeit) möglich. Ist eine Leistung mit ungenügend (29 – 0 Punkte) bewertet worden, besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.
Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch)
Die mündliche Prüfung findet als Präsentation oder Fachgespräch statt. Eine Präsentation dauert maximal zehn Minuten, ein Fachgespräch maximal zwanzig Minuten.
Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen frühestens acht Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte schriftliche Einladung.
Für die mündliche Prüfung sind zwei Themenvorschläge mit jeweils einer Kurzbeschreibung und inhaltlicher Grobgliederung einzureichen. Die Vorschläge sind spätestens am zweiten Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür den entsprechenden Vordruck. 14 Kalendertage vor der mündlichen Prüfung erhalten Sie das vom Prüfungsausschuss ausgewählte Thema.
