Ausbildungsportal Niedersachsen
Alle Ausbildungsplätze in Niedersachsen auf einen Klick: Das ist das Portal "Meine Ausbildung in Niedersachsen". Initiiert haben das Angebot alle sieben niedersächsischen Industrie- und Handelskammern als Teil der bundesweiten IHK-Ausbildungskampagne „Ausbildung macht mehr aus uns – Jetzt #könnenlernen“.
Die eingesetzte Technik sucht auf Internetseiten von Unternehmen, der Arbeitsagentur und weiteren Portalen nach veröffentlichten Lehrstellen in Niedersachsen und bündelt diese auf der Seite "Meine Ausbildung in Niedersachsen".. Dort können die freien Ausbildungsplätze nach Beruf, Ort und Ausbildungsunternehmen gefiltert werden. Wer auf eine interessante Stelle klickt, wird auf die Website geleitet, auf der die Stelle ursprünglich veröffentlicht wurde.
Zusätzlich finden sich auf dem Portal Hinweise zu regionalen Veranstaltungen zur Berufsorientierung wie Ausbildungsmessen und Berufsberatungen.
Infos für Unternehmen
Sollten Sie Ihre Anzeigen auf dem Portal “Meine Ausbildung in Niedersachsen” nicht finden, prüfen Sie mit Hilfe der folgenden Checkliste, ob unsere Technik Ihre Seite und Ihre Anzeige auch erfassen kann.
Checkliste
Damit Stellenanzeigen automatisch von Ihrer Website ausgelesen werden und dann im Stellenportal ausgespielt werden können, müssen einige Kriterien erfüllt sein.
1. Einbindung der Stellenangebote auf Ihrer Webseite
Es darf kein externes Bewerbermanagement-Tool verwendet werden
Stellenanzeigen können nur direkt von Ihrer Webseite ausgelesen werden. Bei Verwendung eines Bewerbermanagement-Tools (z.B. soƞgarden, Personio, bambooHR) liegen die Stellenanzeigen auf der Domain des Anbieters, welche nicht ausgelesen werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Stellenanzeigen über ein Widget des Anbieters auf Ihrer Webseite eingebettet haben.
Stellenanzeigen können nur direkt von Ihrer Webseite ausgelesen werden. Bei Verwendung eines Bewerbermanagement-Tools (z.B. soƞgarden, Personio, bambooHR) liegen die Stellenanzeigen auf der Domain des Anbieters, welche nicht ausgelesen werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Stellenanzeigen über ein Widget des Anbieters auf Ihrer Webseite eingebettet haben.
Stellenanzeigen dürfen nicht versteckt sein
Stellenanzeigen dürfen nicht aufklappbar, also in einem Accordion/Dropdown versteckt, sein. Auf der Übersichtsseite Ihrer Stellenanzeigen müssen alle Stellenanzeigen aufgelistet sein und muss ein Klick auf den Jobtitel dazu führen, dass sich eine separate Seite mit eigenem Link öffnet.
Stellenanzeigen dürfen nicht aufklappbar, also in einem Accordion/Dropdown versteckt, sein. Auf der Übersichtsseite Ihrer Stellenanzeigen müssen alle Stellenanzeigen aufgelistet sein und muss ein Klick auf den Jobtitel dazu führen, dass sich eine separate Seite mit eigenem Link öffnet.
Haben Sie viele Stellenanzeigen und lassen sich diese nach bestimmten Kriterien filtern, muss eine Übersicht aller Stellenanzeigen mit einem Klick aufrufbar sein (z. B. Button: „Alle Stellenanzeigen“)
Das gilt insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen mehrere Standorte oder Tochterunternehmen hat, von denen nicht alle für das Stellenportal relevant sind.
Das gilt insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen mehrere Standorte oder Tochterunternehmen hat, von denen nicht alle für das Stellenportal relevant sind.
Die Adresse im Impressum darf keine ausländische sein
Sind Sie selbst ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung eines ausländischen Konzerns, auf dessen Karriereseite Ihre Stellenanzeigen veröffentlicht sind, muss auch eine deutsche Adresse im Impressum stehen.
Sind Sie selbst ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung eines ausländischen Konzerns, auf dessen Karriereseite Ihre Stellenanzeigen veröffentlicht sind, muss auch eine deutsche Adresse im Impressum stehen.
Jede Stellenanzeige muss über einen eigenen Link jederzeit abruf- und speicherbar sein
Dabei muss es sich um einen Permalink handeln. Das bedeutet, dass der Link im Browser sich beim Klick auf die Stellenanzeige ändern muss und die Stellenanzeige dauerhaƞ über diesen Link erreichbar ist. Wenn mehrere Anzeigen auf einer Seite/URL abgebildet sind, können diese nicht unterschieden und somit nicht erfasst werden.
Dabei muss es sich um einen Permalink handeln. Das bedeutet, dass der Link im Browser sich beim Klick auf die Stellenanzeige ändern muss und die Stellenanzeige dauerhaƞ über diesen Link erreichbar ist. Wenn mehrere Anzeigen auf einer Seite/URL abgebildet sind, können diese nicht unterschieden und somit nicht erfasst werden.
Der Jobtitel muss mit der Stellenanzeige verlinkt sein
Vermeiden Sie separate Links wie „Lesen Sie mehr“ oder „Weiter“.
Vermeiden Sie separate Links wie „Lesen Sie mehr“ oder „Weiter“.
Der Jobtitel sollte sich optisch abheben
Zum Beispiel durch Fettung oder eine größere Schriftgröße.
Zum Beispiel durch Fettung oder eine größere Schriftgröße.
Es sollte einen eigenen Bereich für Stellenangebote auf Ihrer Webseite geben
Stellenanzeigen sollten beispielsweise nicht unter „Neuigkeiten“ veröffentlicht werden. Idealerweise gibt es einen eigenen Menüpunkt mit der Bezeichnung „Stellenangebote“ oder Ähnlichem.
Stellenanzeigen sollten beispielsweise nicht unter „Neuigkeiten“ veröffentlicht werden. Idealerweise gibt es einen eigenen Menüpunkt mit der Bezeichnung „Stellenangebote“ oder Ähnlichem.
2. Darstellung und Inhalt der Stellenanzeigen
Der Einsatzort muss in der Stellenanzeige enthalten sein
Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen mehrere Standorte oder Tochterunternehmen hat. In diesem Fall sollte die genaue Adresse angegeben werden. Der Einsatzort darf nicht Teil des Jobtitels sein, sondern muss separat aufgeführt werden. Gibt es den Einsatzort mehrmals in Deutschland, muss ein Hinweis enthalten sein, der eine genaue Bestimmung ermöglicht, zum Beispiel: Buchholz in der Nordheide, Winsen an der Luhe
Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen mehrere Standorte oder Tochterunternehmen hat. In diesem Fall sollte die genaue Adresse angegeben werden. Der Einsatzort darf nicht Teil des Jobtitels sein, sondern muss separat aufgeführt werden. Gibt es den Einsatzort mehrmals in Deutschland, muss ein Hinweis enthalten sein, der eine genaue Bestimmung ermöglicht, zum Beispiel: Buchholz in der Nordheide, Winsen an der Luhe
Stellenanzeigen müssen in Textform vorliegen
Bilder können nicht ausgelesen werden. Der Jobtitel muss eine eindeutige Jobbezeichnung enthalten Allgemeine Bezeichnungen wie „Duales Studium“ oder „Ausbildung“ können nicht als Stellenanzeigen erkannt werden oder führen zu Verwechslungen.
Bilder können nicht ausgelesen werden. Der Jobtitel muss eine eindeutige Jobbezeichnung enthalten Allgemeine Bezeichnungen wie „Duales Studium“ oder „Ausbildung“ können nicht als Stellenanzeigen erkannt werden oder führen zu Verwechslungen.
Der Jobtitel sollte keine Zusätze enthalten
Zum Beispiel nicht „Für unsere Hauptwerkstatt suchen wir eine Mechatronikerin / einen Mechatroniker“. Der Jobtitel sollte keine Sonderzeichen enthalten Zum Beispiel * oder _ sowie Schreibweisen, wie „IngenieurIn“. Wenn Sie eine genderkonforme Formulierung anstreben, verwenden Sie bitte den Zusatz (m/w/d).
Zum Beispiel nicht „Für unsere Hauptwerkstatt suchen wir eine Mechatronikerin / einen Mechatroniker“. Der Jobtitel sollte keine Sonderzeichen enthalten Zum Beispiel * oder _ sowie Schreibweisen, wie „IngenieurIn“. Wenn Sie eine genderkonforme Formulierung anstreben, verwenden Sie bitte den Zusatz (m/w/d).
Der Jobtitel sollte sich optisch vom restlichen Inhalt der Stellenanzeige abheben
Zum Beispiel durch Fettung oder eine größere Schriftgröße. Es dürfen keine weiteren Inhalte in der gleichen Formatierung wie der Stellentitel aufreten.
Zum Beispiel durch Fettung oder eine größere Schriftgröße. Es dürfen keine weiteren Inhalte in der gleichen Formatierung wie der Stellentitel aufreten.
Wenn möglich, sollte ein Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden
Dies hilƞ der Zuordnung der Stellenanzeige.
Dies hilƞ der Zuordnung der Stellenanzeige.
PDF-Dokumente dürfen eine Größe von 2 MB nicht überschreiten
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre freien Ausbildungsplätze auf Ihrer Website zu veröffentlichen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Portals der Bundesagentur für Arbeit. Die dort einsehbaren Anzeigen werden von unserer Suchmaschine ebenfalls erkannt und auf "Meine Ausbildung in Niedersachsen” abgebildet.