Neuordnung Floristen
Die Ausbildung zum Floristen wurde überarbeitet und neu strukturiert, so dass ab dem 1. August 2025 eine neue Verordnung in Kraft tritt.
Inhaltliche Modernisierung
Veränderte Anforderungen an den Beruf, wie z. B. neue Gestaltungstechniken, Digitalisierung und Nachhaltigkeit führten zu Anpassungen der Ausbildungsordnung. Die modernisierten Standardberufsbildpositionen sowie die stärkere Dienstleistungsorientierung und Kommunikationskompetenz sind weitere Schwerpunkte.
Ein wichtiger Bestandteil bleibt neben Gestaltung von Blumenschmuck auch die Pflege von Pflanzen und deren Schutz. Mit dem Abschlusszeugnis kann auch weiterhin die Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden.
Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Floristinnen und Floristen optimal auf die Herausforderungen des Berufsalltags vorbereitet sind.
Gestreckte Abschlussprüfung
Ein zentrales Element der Neuordnung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Diese Prüfungsstruktur ersetzt die bisherige Abschlussprüfung und teilt den Prüfungsprozess in zwei Teile auf. Dadurch soll eine kontinuierlichere Bewertung der Leistungen während der Ausbildung ermöglicht werden.
Der erste Teil der Abschlussprüfung besteht aus vier Arbeitsaufgaben (insgesamt 150 Minuten) und praxisbezogenen schriftlichen Aufgabe (Prüfungszeit 60 Minuten), wobei der praktische Teil mit 70% und der schriftliche Teil mit 30% bewertet wird. Insgesamt geht dieser Prüfungsteil mit 20% in die Gesamtwertung ein.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus den Prüfungsbereichen Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte, Angewandte Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschaft und Sozialkunde. Im ersten Teil der praktischen Aufgabe wird eine Arbeitsaufgabe mit Präsentation und Fachgespräch umgesetzt, im zweiten Teil werden aus dieser Arbeitsaufgabe drei Prüfungsstücke angefertigt (Wertung Teil 1 30% und Teil 2 70%). Die gesamte Aufgabe geht mit 40% in die Gesamtwertung ein. Die anderen drei Prüfungsbereiche sind schriftliche Prüfungen mit jeweils 15%, außer Wirtschaft- und Sozialkunde, das nur mit 10% bewertet wird.
Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan
Die Verordnung und der Rahmenlehrplan für das neugeordnete Berufsbild können auf der Website des BiBB eingesehen werden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Umsetzungshilfe “Ausbildung gestalten” herausgebracht - ein kostenloses Download-Angebot mit Tipps zur praktischen Umsetzung.
Weiterbildung
Im Anschluss an die Ausbildung kann eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Floristmeister/-in oder zum/zur Staatlich Geprüften Gestalter/-in für Blumenkunst absolviert werden.