Neuordnung der Bauberufe

In einem umfassenden Verfahren wurden die 19 Berufe in der Bauwirtschaft modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden bereits im Juni 2024 veröffentlicht und treten zum 1. August 2026 in Kraft.
Umfangreiche Informationen zur Neuordnung der Berufe bietet auch das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Überblick

Für die dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Die bisherige Zwischenprüfung wurde durch die Abschlussprüfung Teil 1 ersetzt. Das Ergebnis bildet einen Teil der Endnote.
Zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der dieser Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
Einige Berufe in der Bauwirtschaft fallen in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer. Die Berufe, die über die IHK Elbe-Weser betreut werden sind unten aufgelistet.
Mit Klick auf den jeweiligen Beruf gelangen Sie zu den spezifischen Informationen und zur Umsetzungshilfe vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Tiefbauberufe

Hochbauberufe

Ausbauberufe

*zweijährig

Zweijährige Ausbildungen, die nach der alten Verordnung abgeschlossen wurden, können noch bis zum 31.07.2030 für die Ausbildung in einem Anschlussberuf (alte Verordnung) angerechnet werden.