Nr. 15937

Warenursprung und Präferenzen kompakt - Mit den aktuellen Revidierten Regionalen Übereinkommen über die neuen Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln

Warenursprung und Präferenzen kompakt Mit den aktuellen Revidierten Regionalen Übereinkommen über die neuen Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalte Tag 1:
Basics
Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht

Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
- Anwendung der Ursprungsregeln (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
- Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung, Lieferantenerklärung)
- Übungen

Nichtpräfererenzieller (handelspolitischer) Ursprung
- Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege

Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
- "Made in..." Warenmarkierung
- Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK

Seminarinhalte Tag 2:
Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
- Revidiertes Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln, Territoriale Auflagen
- Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung

Vereinfachungsmöglichkeiten
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierter Ausführer (REX)

Fallstudien

Seminarziel:
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, durch die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).

Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.

Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.