Warenursprung und Präferenzen kompakt - Mit den aktuellen Revidierten Regionalen Übereinkommen über die neuen Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln
Warenursprung und Präferenzen kompakt
Mit den aktuellen Revidierten Regionalen Übereinkommen über die neuen Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln
Veranstaltungsdetails
Seminarinhalte Tag 1:
Basics
Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
- Anwendung der Ursprungsregeln (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
- Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung, Lieferantenerklärung)
- Übungen
Nichtpräfererenzieller (handelspolitischer) Ursprung
- Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
- "Made in..." Warenmarkierung
- Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Seminarinhalte Tag 2:
Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
- Revidiertes Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln, Territoriale Auflagen
- Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierter Ausführer (REX)
Fallstudien
Seminarziel:
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, durch die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
Basics
Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
- Anwendung der Ursprungsregeln (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
- Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung, Lieferantenerklärung)
- Übungen
Nichtpräfererenzieller (handelspolitischer) Ursprung
- Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
- "Made in..." Warenmarkierung
- Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Seminarinhalte Tag 2:
Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
- Revidiertes Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln, Territoriale Auflagen
- Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierter Ausführer (REX)
Fallstudien
Seminarziel:
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, durch die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.