Vorbereitung für bevorstehende Zollbetriebsprüfungen, Auditierungen und Neubewilligungen
Veranstaltungsdetails
Die Möglichkeiten für nachträgliche Zoll-, Außenwirtschafts- und Präferenzprüfungen ergeben sich aus dem Artikel 48 des Unionszollkodex im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrgeschäften und können im Regelfall bis zu drei Kalenderjahre zurückgehen.
Ob und wie oft Unternehmen einer nachträglichen Zollbetriebsprüfung unterzogen werden, ist von verschiedenen Faktoren wie Art der Waren, Ausfuhrländern, Bewilligungsauflagen zu Zollbewilligungen, jährliches Abgabenvolumen, Verjährungsfristen für Geschäftsunterlagen oder Änderungen von Rechtsquellen abhängig.
Durch die Einführung des elektronischen Zollabfertigungssystems ATLAS ist die Zollverwaltung in der Lage, Unternehmen gezielt vordefinierten Prüfungen (Risikoanalysen) zu unterziehen. Daher sind sorgfältige Vorbereitungen auf Prüfungen dringend anzuraten.
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung erläutert Ihnen die IHK Düsseldorf die wesentlichen Rechte und Pflichten von Unternehmen vor, während und nach der Prüfung sowie gängige Kernprüfungspunkte.
Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für einen erfolgreichen Prüfungsverlauf zu vermitteln.
Die Veranstaltung richtet sich an Zollverantwortliche, mit Zolltätigkeiten befasste Sachbearbeiter sowie an die Entscheidungsträger in Fragen der Trade Compliance bzw. des Supply Chain Managements.
Referent: Dipl. Finanzwirt Frank Grosskopf, FTC GmbH, Hochheim/Main