Webinar: Das IHK-Ursprungszeugnis - Ursprungsnachweise für Handelswaren
Veranstaltungsdetails
Das in Ursprungszeugnissen und anderen Exportdokumenten (zum Beispiel Handelsrechnungen) angegebene Ursprungsland muss anhand von Nachweisen gegenüber der IHK belegt werden, sofern die versandten Waren nicht im eigenen Betrieb nach den Regelungen des Unionszollkodex (Artikel 60 ff.) hergestellt wurde.
Im Rahmen dieses Webinars der IHK Düsseldorf erhalten die Teilnehmenden neben den allgemeinen Grundlagen zum Ursprungszeugnis (UZ) einen Überblick über die Ursprungsnachweise, die von den Industrie- und Handelskammern anerkannt werden.
IHK-Experten gehen vor allem auf folgende Inhalte ein und erläutern Praxisfälle:
- Grundlagen des Ursprungszeugnisses
- Nichtpräferentielle Ursprungsnachweise
- Präferentielle Ursprungsnachweise
- Sonstige Ursprungsnachweise
Spezifische Fragestellungen aus Ihrer Praxis können Sie uns gerne vorab per E-Mail an: sarah.krohn@duesseldorf.ihk.de zukommen lassen, so dass wir diese im Rahmen des Webinars aufgreifen können.
Referentin:
Sarah Krohn
(Referentin Außenwirtschaftliche Bescheinigungen und Zollrecht - IHK zu Düsseldorf)