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Baugenehmigungen

Neue Landesbauordnung seit 1. Januar 2019 in Kraft

Am 12. Juli 2018 hat die Landesregierung das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Seit 1. Januar 2019 ist es in Kraft. Unter anderem sollen jetzt Baugenehmigungen schneller erteilt werden; Bauanträge könnten digital eingereicht werden.
Die wichtigsten Eckpunkte im Einzelnen:
  • Angleichung der Landesbauordnung an die Regelungen der Musterbauordnung, insbesondere beim Abstandsflächenrecht
  • Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
  • Regelung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen im Zusammenhang mit Bauvorhaben
  • Regelungen zur Barrierefreiheit
  • Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
  • Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
  • Regelungen zum "Bauen mit Holz"
Durch den Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2017 wurde das Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung, die am 15. Dezember beschlossen worden war (BauONW 2016), um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben. Davon ausgenommen war das Bauproduktenrecht, dass am 28. Juni 2017 in Kraft getreten ist.

Was steht in der Landesbauordnung?

Die Landesbauordnung regelt vorrangig die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können. Sie enthält Vorgaben für die baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben und Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren, der Bauaufsicht und weiteren am Bau Beteiligten, wie beispielsweise dem Bauherrn oder dem Bauleiter. Des Weiteren definiert die Landesbauordnung Mindestanforderungen, die an Aufenthaltsräume und Wohnungen zu stellen sind, um soziale Mindeststandards zu gewährleisten.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Für das Neubauen, die Nutzungsänderung oder den Abbruch von Bauwerken sind Genehmigungen notwendig. Aber nicht für alle Vorhaben braucht man Baugenehmigungen, Sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren sollen zusätzlich helfen, das Bauen attraktiv, weil schneller, zu gestalten. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht, kann der Landes Nordrhein-Westfalen (BauONW) entnommen werden.

IHK und Baugenehmigungsverfahren

Der Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen regelt den Umgang mit Baugenehmigungen für großflächige Einzelhandelsbetriebe. In diesen Fällen müssen die Kommunen der Bezirksregierung alle Bauantragsunterlagen einreichen. Diese prüft, ob sich das beantragte Vorhaben auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung auswirkt. In diesem Zusammenhang fordert die Bezirksregierung von den Kommunen eine Stellungnahme der IHK, in der die IHK das Vorhaben insbesondere aus absatzwirtschaftlicher Sicht bewertet.
Allgemeine Fragen zu Baugenehmigungen im IHK-Bezirk Düsseldorf beantwortet 
Fragen zu Baugenehmigungsverfahren von Einzelhandelsprojekten