Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung lohnt sich. Wer eine erstklassige Berufsabschlussprüfung ablegt, kann einen finanziellen Zuschuss für fachübergreifende und fachbezogene Weiterbildungsangebote erhalten.

Was wird gefördert?

Über das Programm "Weiterbildungsstipendium" (Begabtenförderung berufliche Bildung) des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie erhält jede Stipendiatin/ jeder Stipendiat für einen Zeitraum von maximal drei Jahren insgesamt 8.700 Euro, die er nach eigener Wahl gezielt für berufliche und fachübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen kann. Pro beantragter Weiterbildungsmaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen. 
Wichtig: Sollten Sie die von Ihnen geplante Maßnahme vor der Aufnahme in die Begabtenförderung beginnen, so ist es zwingend erforderlich, dass uns Ihr Bewerbungsantrag VOR Beginn der Weiterbildung vorliegt. Ansonsten ist diese Maßnahme nicht mehr förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass der Förderzeitraum IMMER zum 31. Dezember des übernächsten Jahres nach Ihrem Aufnahmedatum endet. Maßnahmen, die dieses Datum überschreiten, werden ggf. nur anteilig gefördert. Nachweise über den Abschluss einer Maßnahme können auch nach dem 31. Dezember eingereicht werden.

Welches sind die Voraussetzungen? 

  • Sie haben eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
  • Sie haben die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden
    • oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt
    • oder können die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen.
  • Sie sind weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in.
  • Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre alt (Durch Anrechnung von Elternzeit, Grund- oder Zivildienst, berufliche Vollzeitschulen unter anderem, kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.).
  • Sie sind mind. 15 Stunden pro Woche berufstätig
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Ein Auswahlverfahren entscheidet über die Aufnahme. 
Die nächsten Stipendiaten werden zum 01.01.2025 aufgenommen.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2024.
Der Antrag wird bei der IHK gestellt, wo Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war.

Sie möchten sich bewerben?

Bitte schicken Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail oder postalisch zu: 
Bei Ihrer Bewerbung gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Weitere Infos erhalten Sie über die Stiftung Begabtenförderung.