Bildungsscheck-Richtlinienänderung
Ab dem 1. September 2026 ist die Antragstellung des Bildungsschecks 2.0 wieder möglich – dabei gelten neue Anforderungen an die Begründung des Berufsbezugs und die förderfähigen Weiterbildungsangebote.
Im Antragsportal muss der berufliche Bezug der Weiterbildung künftig ausführlicher begründet werden. Antragstellende geben dazu an:
- In welcher Branche sie tätig sind,
- welches berufliche Ziel sie mit der Weiterbildung verfolgen und
- welche Kompetenzen sie erweitern oder vertiefen möchten.
Zusätzlich muss mit einer Ja-/Nein-Angabe bestätigt werden, dass die Weiterbildung nicht zu den ausgeschlossenen Inhalten oder Formaten gehört.
Nicht förderfähige Weiterbildungen werden insbesondere:
- Gesundheitsprävention und persönliche Kompetenzentwicklung,
- Weiterbildungen, deren Inhalte überwiegend privat genutzt werden können,
- nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen,
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen,
- Anwendungen von Scientology,
- Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist,
- Einzelcoachings und Veranstaltungen sowie
- der Erwerb einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Motorrad.
Vor der Anmeldung sollten Antragstellende prüfen, ob die geplante Weiterbildung die Fördervoraussetzungen erfüllt.
