Recht

Das Vermittlerregister

Eintragungspflicht 

Nach § 34d Abs. 10 GewO müssen sich Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, produktakzessorische Vermittler, gebundene Versicherungsvertreter sowie Versicherungsberater in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen.
Von der Eintragungspflicht mit umfasst sind auch Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind. Jede Industrie- und Handelskammer (Registerbehörde) führt ein Register dieser Eintragungspflichtigen. Das Vermittlerregister wird technisch als internetbasierendes Register umgesetzt und ist unter folgenden Internetadressen freigeschaltet:

Wozu dient das Register?

Gemäß § 11a Abs. 1 Satz 3 GewO ist Zweck des Registers insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen.

Wie werden Auskünfte über Registereinträge erteilt?

Auskünfte aus dem Register werden
  • im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet kostenfrei oder
  • schriftlich von den Industrie- und Handelskammer gegen eine Gebühr erteilt.

Inhalt des Registers

Bestandteile und Inhalt des Registers werden in § 8 VersVermV geregelt.
Nach § 8 VersVermV werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert:
  • Familienname und Vorname sowie Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist
  • Geburtsdatum
  • Angabe, ob der Eintragungspflichtige 
     
    • als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
    • als Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsmakler
    • als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO
    • als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO tätig wird
  • Bezeichnung und Anschrift der Registerbehörde
  • EU/EWR-Staaten, in denen der Vermittler beabsichtigt tätig zu werden sowie ggf. Anschrift ausländischer Niederlassungen
  • betriebliche Anschrift
  • Registrierungsnummer
  • bei Ausschließlichkeitsvertretern das/die haftende(n) Versicherungsunternehmen. Bei juristischen Personen werden auch die Familien- und Vornamen der natürlichen Personen gespeichert, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeit zuständig sind.
  • Der Name und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind,
  • die Geburtsdaten der nach Nummer 9 eingetragenen Personen.

Was ist bei der Vermittlertätigkeit in einem anderen EU-Staat zu beachten?

Nach § 11a Abs. 4 GewO hat der Vermittler, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tätig werden möchte, dies der IHK mitzuteilen.

Wann werden die Daten eines Eintragungspflichtigen gelöscht?

Nach § 11a Abs. 3 GewO werden die Daten bei
  • Gewerbeuntersagung,
  • Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO,
  • Rücknahme/Widerruf der Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO,
  • Beendigung der Zusammenarbeit eines Versicherungsunternehmens mit einem gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO
unverzüglich aus dem Register gelöscht
Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsberater einstellen. Im Vermittlerregister sind nur Gewerbetreibende einzutragen.

Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen nach § 34d Abs. 11 GewO

Im Register veröffentlicht die zuständige Behörde ebenfalls Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Versicherungsvermittlung/Versicherungsberatung.
Diese Informationen sollen als Service Ihrer IHK Düsseldorf nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.