Nr. 14204
Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler / Versicherungsberater

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 gelten für Versicherungsvermittler, -makler und -berater eine Reihe neuer Berufsregeln. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, benötigt jeder, der in diesen Bereichen selbständig tätig ist, eine Erlaubnis der IHK und muss sich in das bundesweite Vermittlerregister eintragen lassen.
Versicherungsvermittler
Justitia-Statuette vor Hintergrund mit Paragraphen © Westend61/F1online

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich registrieren.

Recht

IHK-Organisation und BaFin veröffentlichen Leitfaden zu Gruppenversicherungsverträgen

Versicherungsvermittler

Informations-, Mitteilungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten des Versicherungsvermittlers/-beraters

Versicherungsvermittler

Zur Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater nachfolgend das Wichtigste im Überblick.

Aus- und Weiterbildung

Die Erlaubnis für Versicherungsvermittlung und -beratung nach § 34d Gewerbeordnung erfordert einen Sachkundenachweis. Informationen zur Prüfung sowie weitere Prüfungstermine finden Interessenten hier.