Finanzen und Steuern

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Werte in fremder Währung müssen zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge in Euro umgerechnet werden. Hierzu werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse benötigt.
Maßgebend ist der Durchschnittskurs für den Monat, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird.
Welche Umrechnungskurse dabei anzuwenden sind, legt das Bundesministerium der Finanzen monatlich neu fest.