Körperschaftsmodernisierungsgesetz

NEU: Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Damit kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden. Das Gesetz soll Anfang 2022 in Kraft treten.
Durch das neue Gesetz erhalten Partnerschafts- und Personenhandelsgesellschaften künftig die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Im Ergebnis erhalten Personengesellschaften damit eine Option zur Körperschaftsteuer. 
Zweck der Neuregelung ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken.
Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar Beteiligten. Dies könne im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen, heißt es in der Gesetzesbegründung.