Nr. 80987
Recht

Internetrecht

Recht

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten.

Recht
Recht

Verträge im Internet werden grundsätzlich genauso geschlossen, wie im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme).

Recht

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen. Mehr Informationen finden Sie hier:

Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages vorgibt. Hierbei gilt es einiges zu beachten:

Recht

Ob schlichte Webseite, Online-Shop oder Portal – wer im Internet eine Website betreibt, muss sich an Vorschriften halten. Wer die Vorschriften verletzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten ‎oder Verbände. Dieser Artikel listet die häufigsten Stolpersteine auf.