Nr. 3388670
Finanzanlagenberater

Erlaubnis und Registrierung

Finanzanlagenberater

Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34h GewO ist die erforderliche Sachkunde. Als Nachweis dient unter anderem eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. Für die Prüfung als "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK)" können sich Interessenten online anmelden. Antragsformulare und Checkliste für Honorarfinanzanlagenberater zum Downloaden.