Frist endet am 31.12.2024

Erinnerung: Rechtzeitige Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen - Vermeidung von Ordnungsgeldverfahren

Nach § 325 HGB müssen veröffentlichungspflichtige Unternehmen die Offenlegung ihres Jahresabschlusses grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag vornehmen.
Die Offenlegungsfrist für das Geschäftsjahr 2023 (wenn es dem Kalenderjahr entspricht) endet somit am 31. Dezember 2024.
Hinweis: Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Branchenunternehmen gelten kürzere Fristen. Darüber hinaus sind weitere Unternehmen, abhängig von ihrer Tätigkeit und unabhängig von der Rechtsform, wie z. B. Energieversorgungsunternehmen, offenlegungspflichtig.
Eine Änderung des Geschäftsjahrs ist für den Betreiber des Bundesanzeigers bzw. die das Unternehmensregister führende Stelle und für das Bundesamt für Justiz (BfJ) in der Regel nicht erkennbar. Gilt für ein Unternehmen ein Abschlussstichtag, der von dem in der Androhungsverfügung genannten abweicht, so muss dies innerhalb der sechswöchigen Nachfrist dem BfJ mitgeteilt werden. Der abweichende Abschlussstichtag kann dann zukünftig berücksichtigt werden.
Werden die einzureichenden Unterlagen nicht fristgerecht und vollständig eingereicht, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld liegt grundsätzlich zwischen 2.500 und 25.000 Euro; in besonderen Fällen kann das Ordnungsgeld aber auch deutlich höher ausfallen.
Hinweis: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.