Energie und Klimaschutz

Industriestrompreis: Entlastung für die Industrie

Insbesondere die energieintensive Industrie leidet unter den hohen Strompreisen. Vor diesem Hintergrund führt die Bundesregierung den Industriestrompreis ein. Hier finden Sie alle Informationen.
Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung. Ziel des Industriestrompreises ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller zu stärken, Standortverlagerungen zu verhindern und damit Wertschöpfungs- sowie Beschäftigungsstrukturen in strategisch wichtigen Branchen zu sichern.

Webinar-Angebote zum Industriestrompreis

Donnerstag, 25. Juni 2026, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Industriestrompreis im Überblick
Veranstalter: DIHK, Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, Marktoffensive Erneuerbare Energien
Webinarreihe Energie | Industriestrompreis im Überblick – melden Sie sich hier einfach an.

Wer wird entlastet?

  • Unternehmen, die den Industriestrompreis beantragen können, müssen Branchen angehören, die in den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (sog. KUEBLL-Liste, Teilliste 1, aktuell 91 Sektoren) aufgeführt sind. Die finale Zuordnung zu den Sektoren erfolgt über den sogenannten WZ-Code (Wirtschaftszweig-Code).
  • Fokus: energieintensive Industrie, vor allem Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, chemischen Erzeugnissen, Glas und Keramik sowie Metallerzeugung, Teile der Nahrungsmittelindustrie und Herstellung von Zement und Halbleitern.
  • Eine Einbeziehung weiterer Sektoren ist durch die EU-Kommission möglich. Die Bundesregierung prüft aktuell eine entsprechende Antragstellung einzelner Sektoren.

Wie wird entlastet?

  • Entlastung von maximal 50 Prozent des Großhandelsstrompreises (Basis: 1-Jahres-Future, Großhandelspreis lag bei ca. 8,75 ct/kWh)
  • Entlastung für maximal 50 Prozent des Stromverbrauchs (Eigenerzeugung und Fremdbezug), inklusive indirekter Stromverbräuche, wie z. B. Dampf, Wärme, Druckuft in Chemieparks)
  • Preisuntergrenze: 5 ct/kWh
  • Eine Beispielrechnung finden Sie unter anderem im Pressepapier des Bundeswirtschaftsministeriums.

Auflagen und Gegenleistungen

  • 50 Prozent der gewährten Beihilfe bzw. Entlastung müssen innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Unternehmens investiert werden.
  • Beispiele für förderfähige Maßnahmen: Ausbau erneuerbarer Energien (z. B. PV), Verbesserung der Energieeffizienz, Flexibilitätsmaßnahmen, Infrastrukturmodernisierungen, Strombezug über neue PPAs
  • Die Maßnahmen können bereits jetzt umgesetzt und angerechnet werden. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann im Vorfeld um Prüfung gebeten werden, ob die geplanten Maßnahmen für den Industriestrompreis anrechenbar sind.
  • Keine Doppelförderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen: Für die Maßnahme als Gegenleistung für den Industriestrompreis darf keine andere Förderung (z. B Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, EEW) in Anspruch genommen werden.
  • Flexibilitätsbonus in Höhe von 10 Prozent der Beihilfe bzw. Entlastung möglich, wenn ein Großteil der Gegenleistungen in Maßnahmen zu Erhöhung der Nachfrageflexibilität (z. B. Batteriespeicher) investiert werden.

Rahmenbedingungen

  • Laufzeit des Industriestrompreises: 2026-2028
  • Antragstellung kann rückwirkend ab 2027 für das Jahr 2026 erfolgen.
  • Kombination mit der Strompreiskompensation möglich, allerdings keine Doppelförderung derselben Stromverbräuche, z. B.: Entlastung für 50 Prozent des Stromverbrauchs durch den Industriestrompreis, Entlastung der anderen 50 Prozent des Verbrauchs über die Strompreiskompensation
  • Nachweise: Verzicht auf Verifizierungen bei den Gegenleistungen, Testa vom Wirtschaftsprüfern erst ab einem beantragten Stromverbrauch von mehr als 10 GWh.

Wo finde ich weitere Informationen und Beispielrechnungen?

Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA. Hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Neuigkeiten, aktuelle Dokumente und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Informationen sowie Beispielrechnungen finden Sie außerdem im Pressepapier des Bundeswirtschaftsministeriums.