Wer ist Mitglied?
Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Zugehörigkeit aller Gewerbetreibenden besteht Kraft Gesetz.
Jeder Gewerbetreibende mit einer Betriebsstätte im Kammerbezirk der IHK Düsseldorf gehört, sofern er zur Gewerbesteuer veranlagt wird und unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen zum Kreis der Mitgliedsunternehmen.
Für die Kammerzugehörigkeit ist es nicht von Bedeutung, ob ein Voll- oder Nebengewerbe ausgeübt wird. Davon ausgenommen sind reine Handwerksbetriebe, die ausschließlich der Handwerkskammer angehören.