Beitragshöhe
Alle IHK zugehörigen Unternehmen haben nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Grundbeitrag zu zahlen. Je nach Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb kommt eine Umlage hinzu.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umlage um einen Freibetrag in Höhe von 15.340,00 Euro zu kürzen.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich in der von der Vollversammlung beschlossenen Wirtschaftssatzung festgelegt.