Beitragserstattung 2011

Die IHK-Vollversammlung hat am 28. November 2011 eine Beitragserstattung für das Jahr 2011 beschlossen. Die Grundbeiträge wurden für das Jahr 2011 rückwirkend um rund ein Drittel und der Umlagehebesatz von 0,08 Prozent auf 0,04 Prozent gesenkt.
Durch diesen Beschluss erstatten wir insgesamt rund 4,2 Millionen Euro an die Mitgliedsunternehmen. Durch diese nachträgliche Senkung der Grund- und Umlagebeiträge für das Jahr 2011 werden alle Mitglieder unserer IHK gleichmäßig und deutlich entlastet. Die Erstattung erfolgt dabei auf unbürokratische Weise durch Verrechnung mit dem Beitragsbescheid für das Jahr 2012.
Die IHK Vollversammlung hat am 28. November 2011 ebenfalls die Beitragssätze für die Vorauszahlungen für das Jahr 2012 beschlossen. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation bleiben sowohl die Grundbeiträge als auch der Umlagehebesatz - im Vergleich zum Jahr 2011 vor der Beitragserstattung - unverändert. Unsere IHK gehört damit unverändert zu den deutschen Industrie- und Handelskammern mit den niedrigsten Beiträgen.
Sofern Sie Fragen zu Ihrem Beitragsbescheid haben, rufen Sie bitte unsere Ansprechpartner aus dem Bereich „Mitgliedsbeiträge“ an:
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