Beitragserstattung 2010
Die IHK-Vollversammlung hat am 22. November 2010 eine Beitragserstattung für das Jahr 2010 beschlossen.
Bereits in Laufe des Jahres 2010 zeichnete sich ein deutlicher und unerwarteter Jahresüberschuss ab. Die Vollversammlung hat darauf umgehend reagiert und noch für das Jahr 2010 die Grundbeiträge um rund ein Drittel und den Umlagehebesatz von 0,09 Prozent auf 0,05 Prozent gesenkt. Durch diese Maßnahme konnten insgesamt rund vier Millionen Euro an die Mitgliedsunternehmen erstattet werden. Durch die nachträgliche Senkung der Grund- und Umlagebeiträge für das Jahr 2010 wurden alle Mitglieder unserer IHK gleichmäßig und deutlich entlastet. Die Erstattung erfolgte dabei auf unbürokratische Weise durch Verrechnung mit dem Beitragsbescheid für das Jahr 2011.
Zusätzlich zur Beitragserstattung 2010 hat die Vollversammlung überdies den Umlagehebesatz für das Jahr 2011 von ursprünglich 0,09 Prozent auf 0,08 Prozent des Gewerbeertrages reduziert. Die IHK Düsseldorf gehört damit unverändert zu den deutschen Industrie- und Handelskammern mit den niedrigsten Beiträgen.
Sofern Sie Fragen zu Ihrem Beitragsbescheid haben, rufen Sie bitte unsere Ansprechpartner aus dem Bereich „Mitgliedsbeiträge“ an:
Telefon: (0211) 3557- 377
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E-Mai: beitrag@duesseldorf.ihk.de
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