Existenzgründung
Übersicht der Förderprogramme
Fördermittel können von unterschiedlicher Art sein und sind je nach Vorhaben individuell zu nutzen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Vielmehr ist die Gewährung eines Förderprogramms davon abhängig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Antragstellende müssen förderberechtigt sein (einige Programme schließen z. B. bestimmte Branchen, etablierte oder große Unternehmen aus),
- das Vorhaben muss (volkswirtschaftlich) förderwürdig und (betriebswirtschaftlich) vertretbar sein,
- der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden,
- die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein,
- Verwendungsnachweise sind zu führen.
Beratungsförderung
- Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)
Das Beratungsprogramm fördert Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung durch Zuschuss.Wer wird gefördert?
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Gründung eines gewerblichen Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen
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Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens oder Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
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Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
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Wechsel vom bereits angemeldeten Nebenerwerb (bis 15 Std./Woche) in den Haupterwerb
Wie wird gefördert?
BeratungsartUmfangPauschaule Höhe
der ZuwendungBeratungstagessatz
von 1020 €Neugründung/Beteiligung Max. 6 Tagewerke Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung)510 €Betriebsübernahme Max. 8 Tagewerke Nebenerwerb zum
HaupterwerbMax 4 Tagewerke 80%816 €Spezielle Beratungen Zus. Max. 2 Tagewerke Zirkelberatung Max. 1 Tagewerk 90% Zirkelberatung, Bürgergeldempfängerinnen
und -empfänger918 €Wichtig:Vor der Antragstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch zu führen, an dem die Antragstellerin oder der Antragsteller sowie die beratende Person teilnehmen.Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal. -
- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind und nach der EU-Definition als KMU gelten.
Wie wird gefördert?- Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen, bspw. zu Themenbereichen betriebliche Integration, Fachkräftesicherung oder Nachhaltigkeit.
- Die Förderhöhe orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens - im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)
Das Programm „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)” bietet einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU Definition der EU), die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Wie wird gefördert?- Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro netto pro Tagewerk à 8 Stunden.
- Maximal 2 Monate je Beratungsphase.
- INQA-Coaching
Mit Hilfe des INQA-Coachings können KMU Lösungen erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren und gleichzeitig zukunftsweisend digitale Veränderungsprozesse erfolgreich umsetzen.Hierbei geht es unter anderem darum, wie durch den Einsatz von digitalen Technologien die Arbeitsprozesse effizienter und produktiver gestaltet werden können. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigten unter anderem in Bezug auf Führung, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Innovation sowie Unternehmenskultur berücksichtigt werden.Wer wird gefördert?
- KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit und weniger als 250 Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro haben.
Wie wird gefördert?- Bis zu 12 Beratungstage à 8 Stunden (aufteilbar auf mehrere Tage) zu je 1.200 Euro (netto) werden mit einem Zuschuss von 80 Prozent (entspricht maximal 11.520 Euro) gefördert. Die Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein.
- Anträge für das INQA-Coaching können in NRW nur zentral über die G.I.B. NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop gestellt werden.
Zuschüsse
Zuschüsse können dazu beitragen, betriebliche Ziele zu erreichen und Projekte zu finanzieren. Da Zuschüsse grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie sehr lukrativ, aber auch entsprechend rar gesät. An dieser Stelle wird ein Überblick gegeben, welche Zuschüsse in NRW für Gründungsvorhaben und Vorhaben etablierter Unternehmen in Frage kommen.
- Gründungszuschuss
Eine Existenzgründung kann der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten Sie finanzielle Unterstützung, um in der Startphase der Unternehmensgründung Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.Wer wird gefördert?
- Existenzgründende, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und mindestens einen Anspruch von 150 Tagen im Leistungsbezug (ALG I) haben.
Wie wird gefördert?- Monatlicher Zuschuss für 6 Monate, der sich aus der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes und 300 Euro zusätzlich zusammen setzt.
- Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss einen Zuschuss von 300 Euro monatlich für weitere 9 Monate zu beantragen.
- Gründungsstipendium
Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Die Initiative richtet sich an Gründende, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen.Wer wird gefördert?
- Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen mit Wohnsitz in NRW, die in den nächsten 12 Monaten gründen möchten oder in den letzten 12 Monaten gegründet haben.
Wie wird gefördert?- Innovative Unternehmensgründungen, wenn sie ein Alleinstellungsmerkmal besitzen und nicht nur eine inkrementelle Verbesserung bestehender Lösungen darstellen
- 1200 Euro pro Person und Monat für eine Laufzeit von maximal einem Jahr.
- Coaching durch akkreditierte Gründungsnetzwerke.
Termine der Jurysitzungen 2024Ort Termin Ansprechpartner HWK Düsseldorf 26.11.2024 Ulrich Engelhardt Wirtschaftsförderung Kreis Mettmann 29.01.2025 Lars Brede Digital Innovation Hub Düsseldorf 13.02.2025 Marina Krawczack HWK Düsseldorf 19.03.2025 Ulrich Engelhardt IHK Düsseldorf 09.04.2025 Marina Friedman Wirtschaftsförderung Kreis Mettmann 19.05.2025 Lars Brede Digital Innovation Hub Düsseldorf 26.06.2025 Marina Krawczack HWK Düsseldorf 24.09.2025 Ulrich Engelhardt Digital Innovation Hub Düsseldorf 30.10.2025 Marina Krawczack IHK Düsseldorf 25.11.2025 Marina Friedman - KOMPASS
Hauptberuflich tätige Soloselbstständige sollen durch Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähig auszurichten.Dabei liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung oder der Sicherung des Geschäftsmodells, dem Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien oder der Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.Wer wird gefördert?
- Hauptberuflich gewerbliche oder freiberufliche Soloselbständige mit maximal einem Vollzeit-äquivalent Beschäftigten, die seit mindestens 2 Jahren am Markt sind.
Wie wird gefördert?- 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten, max. 4.500 Euro. Mindestens 20 Stunden Qualifizierung sind innerhalb eines halben Jahres zu absolvieren.
- Einen Antrag können Solo-Selbstständige bei sogenannten KOMPASS Anlaufstellen einreichen, bei denen zunächst ein Beratungsgespräch geführt wird, um den konkreten betrieblichen Qualifizierungsbedarf zu bestimmen. KOMPASS Anlaufstellen sind unter anderem:
- Einstiegsgeld
Mit dieser Förderung der Agentur für Arbeit können Gründer und Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit eine finanzielle Unterstützung zu Beginn der Selbstständigkeit erhalten.Wer wird gefördert?
- Empfangende Personen von Arbeitslosengeld II, die bisher noch nicht selbstständig waren und eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen.
Wie wird gefördert?- Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.
- Die Förderung kann maximal für 24 Monate erfolgen.
Förderkredite
- Mikrodarlehen (NRW.BANK)
Mit dem NRW.Mikrodarlehen werden Finanzierungen zu günstigen Konditionen angeboten. Es sollen insbesondere Gründungs- oder Erweiterungs-/Wachtumsvorhaben von Menschen mit Migrationshintergrund und die wirtschaftliche Selbstständigkeit von bislang bei Gründungsvorhaben unterrepräsentierte Gruppen gefördert und unterstützt werden.Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Für Selbstständige mit gewerblichen Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- Darlehen bis 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Keine Sicherheiten erforderlich.
- Feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren.
- Universalkredit (NRW.BANK)
Ziel des Programms ist die Versorgung von Existenzgründern sowie mittelständischen Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Wirtschaft.Wer wird gefördert?
- Existenzgründende
- Mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Investitionen und Betriebsmittel, teilweise auch für Vorhaben im Ausland bzw. mit Auslandsbezug.
- Optional mit 50 Prozent Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank.
- Gründung und Wachstum (NRW.BANK)
Ziel des Programms ist die Bereitstellung zinsverbilligter Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen, -nachfolgen, -festigungen und -finanzierungen für junge und etablierte KMU mit besonders günstigen Zinsen in Fördergebieten.Wer wird gefördert?
- Existenzgründende (auch im Nebenerwerb)
- Angehörige der freien Berufe
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie wird gefördert?- Zinsgünstige Darlehen bis 10 Millionen Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
- ERP – Förderkredit großer Mittelstand (KfW)
Der ERP-Förderkredit großer Mittelstand ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland.Wer wird gefördert?
- Große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro
- Unternehmensnachfolgen
Wie wird gefördert?- Bis zu 25 Millionen Euro Kredit.
- KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos.
- Für Investitionen und laufende Kosten.
- ERP – Förderkredit KMU (KfW)
Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland.Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe
- Gründende und Nachfolgende, auch im Nebenerwerb
Wie wird gefördert?- Bis zu 25 Millionen Euro Kredit
- KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos
- Für Investitionen und laufende Kosten
- ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW)
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland.Wer wird gefördert?
- Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Nachfolgende
- Junge und kleine Unternehmen
Wie wird gefördert?- Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie auch zum Kauf eines Unternehmens(anteils).
- Bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel.
- Kein Eigenkapital erforderlich.
Bürgschaften
In den meisten Fällen gilt: „Kein Kredit ohne Sicherheiten.“
Folgerichtig müssen Gründerinnen und Gründer oder Unternehmerinnen und Unternehmer für jedes Darlehen, das sie von einer Bank erhalten, Sicherheiten vorweisen. Häufig sind im Unternehmen – gerade bei Gründungen - keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden. In diesem Fall kann die Hausbank entweder die fehlenden Sicherheiten durch einen Zinsaufschlag „einpreisen“ oder alternativ Sicherheiten „einkaufen“.
- Expressbürgschaft (Bürgschaftsbank NRW)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständige Unternehmen
- Existenzgründende (Neugründung, Nachfolgen und tätige Beteiligung)
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- 50 - 80-prozentige Bürgschaft bis 250.000 Euro mit einer Entscheidung in maximal fünf Werktagen.
- Gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art.
- Ausgenommen sind Kredite für Sanierungen.
- Bürgschaft klassisch (Bürgschaftsbank NRW)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Existenzgründende
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- 50 - 80-prozentige Ausfallbürgschaften mit einem Bürgschaftshöchstbetrag bis 2 Millionen Euro
- Finanzierungsvorhaben aller Art
- Ausgenommen sind Kredite für Sanierungen
- Nachfolge-Bürgschaft (Bürgschaftsbank NRW)
Wer wird gefördert?
- Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge:
Erwerb von Vermögenswerten, tätige Beteiligungen/Kauf von Anteilen, vorhabensbezogene Betriebsmittel und Warenlageraufstockungen, ergänzende Investitionen im Unternehmen
Wie wird gefördert?
- 50 - 80-prozentige Ausfallbürgschaften mit einem Bürgschaftshöchstbetrag bis 2 Millionen Euro
Besonderheit: persönliche Haftung wird auf nur 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme reduziert - Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge:
Beteiligungskapital Mittelstand
- ERP-Beteiligungsprogramm
Das ERP-Beteiligungsprogramm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von KMU durch Bereitstellung von Kapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die zu diesem Zweck aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite erhalten.Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro
Wie wird gefördert?- Jede Form der Beteiligung ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden.
- Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,25 Millionen Euro.
- Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.
- NRW.BANK Spezialfonds
Wer wird gefördert?
- Für etablierte mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor
- Unternehmen in besonderen Finanzierungssituation (Turnaround, Post-Insolvenz, Restrukturierung)
Wie wird gefördert?- Offene Beteiligungen, im Einzelfall auch Mezzanine-Kapital.
- Höchstbetrag: 5 Millionen Euro.
- NRW.BANK Mittelstandsfonds
Wer wird gefördert?
- Etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
Wie wird gefördert?- Unterstützung u.a. bei Wachstumsinvestitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI.
- Direkte Beteiligung oder Mezzanine-Kapital (zwischen 1 und 7 Millionen Euro).