Existenzgründung
Gründungsstipendium
Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer dabei, innovative Geschäftsideen zu verwirklichen und den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Geschäftsmodelle mit erkennbarem Kundennutzen und Marktpotenzial.
Gefördert werden innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Geschäftsmodelle mit erkennbarem Kundennutzen und Marktpotenzial.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Stipendium beträgt 1.200 Euro pro Person und Monat für bis zu zwölf Monate. In Gründungsteams können bis zu drei Personen gefördert werden. Zusätzlich werden die Gründenden durch Coaching und ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk begleitet.
Das Stipendium beträgt 1.200 Euro pro Person und Monat für bis zu zwölf Monate. In Gründungsteams können bis zu drei Personen gefördert werden. Zusätzlich werden die Gründenden durch Coaching und ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk begleitet.
Was ist ab 1. Oktober 2026 neu?
Die Bewerbung für das Gründungsstipendium.NRW erfolgt vor der Unternehmensgründung. Die Gründung selbst findet anschließend während des Förderzeitraums statt. Bewerben können sich volljährige Gründerinnen und Gründer mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die ihr Gründungsvorhaben hauptberuflich umsetzen möchten.
Die Bewerbung für das Gründungsstipendium.NRW erfolgt vor der Unternehmensgründung. Die Gründung selbst findet anschließend während des Förderzeitraums statt. Bewerben können sich volljährige Gründerinnen und Gründer mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die ihr Gründungsvorhaben hauptberuflich umsetzen möchten.
Sie haben eine innovative Geschäftsidee? Sprechen Sie uns an, dann informieren wir Sie über die nächsten Schritte zum Gründungsstipendium.NRW.
Termine der Jurysitzungen 2026:
| Titel und Anmeldelink | Termin | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Jurysitzung bei der Handwerkskammer Düsseldorf | 17.11.2026 | Ulrich Engelhardt |
| Jurysitzung bei dem digihub Düsseldof | 09.02.2026 | Marina Krawczack |
Wichtige Information!
Das Gründungsstipendium.NRW wird fortgesetzt. Ab dem 1. Oktober 2026 können Gründerinnen und Gründer wieder Anträge auf Förderung stellen.
Mit der Fortsetzung tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft, die einige Änderungen bei den Fördervoraussetzungen und im Verfahren mit sich bringt.
Gründungsinteressierte sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen vertraut machen.
Das Gründungsstipendium.NRW wird fortgesetzt. Ab dem 1. Oktober 2026 können Gründerinnen und Gründer wieder Anträge auf Förderung stellen.
Mit der Fortsetzung tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft, die einige Änderungen bei den Fördervoraussetzungen und im Verfahren mit sich bringt.
Gründungsinteressierte sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen vertraut machen.