Corona
Aktuelle Regelungen für Betriebe
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die
Corona-Schutzverordnung NRW an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst.
Als Orientierung sind der neuen
Coronaschutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt.
Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 27. Mai 2022.