International
EU-Konsultation zur Überprüfung des International Procurement Instrument (IPI)
Bis zum 1. Dezember 2026 konsultiert die EU-Kommission zur Überarbeitung des Instruments für die internationale Beschaffung.
Zielgruppe der EU-Konsultation sind EU-Produzenten und Händler, Importeure, Vertragsorganisationen, Vermittlungsstellen, Berater, Rechtspraktiker, Wirtschaftsvereinigungen, akademische und Forschungsinstitute, Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, Regierungen von Drittländern, nationale Zollbehörden, andere öffentliche Behörden und alle anderen interessierten Akteure.
Artikel 14 der Verordnung (EU) 2022/1031 zur Einrichtung eines Internationalen Beschaffungsinstruments verpflichtet die EU-Kommission, den Umfang, die Funktionsweise und Effizienz der Verordnung zu überprüfen und ihre Ergebnisse dem Europäischen Parlament und dem Rat zu berichten.
Sie möchte daher mit der Konsultation Stellungnahmen von Interessengruppen zur IPI-Verordnung zu sammeln, insbesondere bezüglich:
- den Anwendungsbereich der IPI;
- die Regeln zur Ursprungsbestimmung;
- die Effizienz des Online-Tools zur Einreichung von Beschwerden über Handelshemmnisse auf Beschaffungsmärkten in Nicht-EU-Ländern;
- IPI-Untersuchungen und Konsultationen mit Nicht-EU-Ländern;
- die Wirksamkeit der Schwellenwerte für die Anwendung von IPI-Maßnahmen;
- die Form und den Umfang von IPI-Maßnahmen;
- die Umsetzung der Verpflichtungen für erfolgreiche Bieter sowie;
- Ausnahmen von IPI-Maßnahmen.
Zur Konsultation (bis 01.12.2026) gelangen Sie hier: