International
Konsultation der EU-Kommission zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten gestartet. Unternehmen können bis zum 11. September 2026 der Generaldirektion Handel ihre Erfahrungen mit einzelnen Drittstaaten melden.
Im Rahmen der Strategie der Europäischen Union zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in Drittländern startet die Europäische Kommission (DG Handel) eine gezielte Konsultation, um Informationen über den Stand des Schutzes und der Durchsetzung geistigen Eigentums in Drittländern zu sammeln.
Das Hauptziel dieser Konsultation ist es,
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Drittländer zu identifizieren, in denen der Zustand des IPR-Schutzes und
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der Durchsetzung das höchste Maß an Besorgnis hervorruft, sowie
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die Liste der sogenannten "Prioritätsländer" zu aktualisieren.
Die gezielte Konsultation soll eines der Instrumente sein, mit denen die IPR-Systeme in Drittländern beziehungsweise weltweit verbessert werden.
Die Ergebnisse dieser Konsultation soll es Rechteinhabern außerdem ermöglichen, potenzielle Risiken für ihr geistiges Eigentum bewusst zu machen, wenn sie Geschäftstätigkeiten in den Prioritätsländern ausüben, sowie Geschäftsstrategien und -abläufe zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu gestalten.
Unternehmen können noch bis zum 11. September 2026 den Fragebogen zur Konsultation ausfüllen und unter dem folgenden Link der Generaldirektion Handel der EU-Kommission ihre Erfahrungsberichte zu einzelnen Drittstaaten als Rückmeldungen zur Verfügung stellen: