International

Vergaberecht in der Ukraine

Das neue Gesetz modernisiert die öffentliche Beschaffung im Land und soll den Wettbewerb stärken.
Am 23. Juni 2026 unterzeichnete der ukrainische Präsident das Gesetz Nr. 11520 über öffentliche Beschaffung.
Der neue gesetzliche Rahmen orientiert sich stark an der EU-Richtlinie für das öffentliche Beschaffungswesen (Richtlinie 2014/24/EU). Das Ziel ist es, öffentliche Beschaffungsprozesse effizienter, transparenter und stärker an den europäischen Vorgaben auszurichten. Gleichzeitig soll es internationale Investoren anziehen und die inländischen Unternehmen fördern.
Es tritt zwar unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft, wird jedoch erst nach einer Übergangsfrist von neun Monaten, also ab dem 23. April 2027, angewendet. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gelten die bisherigen Regelungen.
Ein zentraler Baustein der neuen Reform ist die erstmalige gesetzliche Verankerung der Beschaffung über ein elektronisches Webportal als einheitliche Informationsplattform für Vergabebekanntmachungen, Anträge und Verwaltung der Daten. Es dient insbesondere der Weiterentwicklung des bereits bestehenden Beschaffungssystems Prozorro.
Neu ist zudem das Verfahren ohne eine vorherige Bekanntmachung. In diesen Fällen kann der Auftraggeber mit einem oder mehreren Unternehmen direkt über den Preis und die Vertragsbedingungen verhandeln, ohne eine Ausschreibung zu veröffentlichen. Gleichwohl bedeutet es nicht, dass das Verfahren ohne Regeln abläuft. Die grundlegenden Prinzipien der öffentlichen Beschaffung hinsichtlich der formalen Anforderungen gelten weiterhin.
Die Anwendungsfälle des offenen Verfahrens sind gesetzlich begrenzt. Es kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
  • bei erfolglosen offenen Ausschreibungen,
  • bei objektiv fehlendem Wettbewerb,
  • aus technischen Gründen oder wegen bestehender Schutzrechte des geistigen Eigentums,
  • bei äußerster Dringlichkeit zusätzlicher Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen,
  • in weiteren gesetzlich geregelten Sonderfällen.
Auch werden mit dem neuen Gesetz dynamische Beschaffungssysteme, die vor allem bei kleineren und regelmäßig wiederkehrenden Beschaffungen zum Einsatz kommen und zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen bieten, eingeführt.
Die Vergabe erfolgt in zwei Stufen:
  1. In der Präqualifikation müssen Lieferanten und Auftragnehmer ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei ist es jederzeit möglich, dem Beschaffungsprozess beizutreten.
  2. Bei der eigentlichen Vergabe werden die präqualifizierten Unternehmen um konkrete Angebote gefragt. Dabei müssen sie nur die projektspezifische Dokumente und Angebotsinhalte einreichen.
Einzelheiten und weiterführende Informationen zur neuen Reform und zum Beschaffungswesen in der Ukraine stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH