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Ukraine: Nationalbank weitet Liberalisierung der Währungsbeschränkungen deutlich aus
Allgemeines/Hintergrund
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) setzt ihren Kurs zur schrittweisen Aufhebung der kriegsbedingten Devisenbeschränkungen konsequent fort. Durch den Beschluss Nr. 95 vom August 2025 sowie ergänzende Maßnahmen für das Jahr 2026 wurden zentrale Erleichterungen für das Auslandsgeschäft und den Kapitaltransfer geschaffen.
Für ausländische Investoren und Geschäftspartner ergeben sich dadurch neue Spielräume bei der Gewinnverwendung und Finanzierung.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Erweiterte Rückzahlung von Auslandsdarlehen:
Die Rückzahlung von Krediten an ausländische Gläubiger wurde flexibilisiert. Besonders relevant für die Praxis ist die Erlaubnis, Schulden an ausländische Banken mit einem hohen Kreditrating zu bedienen. Hierbei müssen die Institute ein Rating von mindestens „A“ (S&P / Fitch) bzw. „A2“ (Moody’s) vorweisen. Zudem dürfen Garanten oder Versicherer nun Forderungen aus solchen Darlehen unter bestimmten Bedingungen befriedigen.
- Währungsabsicherung (Hedging) für Importe:
Zur Stabilisierung der Kalkulationsgrundlagen dürfen Unternehmen nun Fremdwährung im Rahmen von Termingeschäften (Forwards) kaufen. Dies gilt insbesondere zur Absicherung von Wechselkursrisiken bei der Einfuhr von Waren, Dienstleistungen und sogar Rechten an geistigem Eigentum (IP).
- Neuer Darlehen-Anreizrahmen ab 2026:
Im Januar 2026 trat ein innovatives System in Kraft, das zusätzliche Auslandstransfers ermöglicht, sofern das Unternehmen neues Kapital in Fremdwährung in die Ukraine einführt. In Höhe dieses neu zugeflossenen Kapitals dürfen dann unter anderem Altschulden (vor Juni 2023) getilgt oder Dividenden über das reguläre Limit hinaus überwiesen werden.
- Branchenspezifische Erleichterungen:
- Juweliersektor: Unternehmen in der Schmuckbranche dürfen nun unter festgelegten monatlichen Limits Bankmetalle ohne physische Lieferung gegen bargeldlose Hrywnja erwerben.
- Seefahrt: Zahlungen im Rahmen von Schiffsagenturverträgen sowie die Rückgabe ungenutzter Beträge an ausländische Schiffseigner sind nun ausdrücklich zulässig,.
- Verteidigungsindustrie: Innerhalb des Regimes „Defence City“ gelten privilegierte Bedingungen für die Nutzung ausländischer Finanzmittel und Devisentransfers.
- Effizienz bei Fehlüberweisungen:
Irrtümlich empfangene Fremdwährungsbeträge können nun unbürokratisch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Meldung durch die Bank zurücküberwiesen werden.
Praxistipp für Unternehmen/weiterführende Informationen
Die NBU verknüpft weitere Liberalisierungen zunehmend mit dem Zufluss neuen Kapitals.
Unternehmen, die Spenden auf das Sonderkonto der NBU zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte geleistet haben, können zudem von erleichterten Währungsoperationen im Umfang ihrer Spenden profitieren.
Es empfiehlt sich, die Transaktionen über eine feste Hausbank abzuwickeln, da ein Bankwechsel während laufender Prozesse an spezifische Meldepflichten gebunden ist.
Einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Entwicklungen im Zahlungsverkehr erhalten Sie über die Webseite der Germany Trade and Invest GmbH.