Russland

EAWU: Akzeptanz von elektronischen Ursprungszeugnissen

In der Vergangenheit hatten sich die Hinweise gemehrt, dass einige Zollstellen in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse (eUZ) nicht anerkennen.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) seinerzeit die entsprechenden Zollverwaltungen in der EAWU offiziell über den Prozess der eUZ-Ausstellung und die Möglichkeit der eUZ-Verifizierung informiert.
Die EAWU hat das eUZ-Verifizierungsportal der deutschen IHK-Organisation in die Liste der offiziell anerkannten, drittländischen eUZ-Verifizierungsportale aufgenommen. 
Die Liste mit dem Titel “Электронные базы данных сертификатов о происхождении” finden Sie auf der Website der EAWU
Bei Fragen zum eUZ helfen wir Ihnen gerne weiter!