Großbritannien - Elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
Wer benötigt die ETA? / Welche Kosten entstehen?
Die britische Regierung hat das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ ETA) bereits letztes Jahr (seit 02.04.2025) schrittweise eingeführt. Zum 25. Februar 2026 wird diese Regelung strikt umgesetzt.
Quelle: Auswärtiges Amt
Quelle: Auswärtiges Amt
Wozu genau man eine ETA benötigt erfährt man hier:
Eine ETA kostet 16 £ und erlaubt mehrere Reisen nach Großbritannien von jeweils bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Inhabers/der Inhaberin – je nachdem, was früher eintritt.
Reisepässe müssen weiterhin vorgelegt werden.
Was ist der Gültigkeitsbereich?
Die ETA gilt für:
- Besuche von bis zu 6 Monaten für Tourismus, Besuche bei Familie und Freunden, Geschäftsreisen oder Kurzzeitstudien,
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit dem Creative-Worker-Visum,
- Aufenthalte für eine genehmigte bezahlte Beschäftigung,
- Transit durch das Vereinigte Königreich – auch wenn Sie nicht durch die britische Grenzkontrolle gehen.
Wo kann die ETA beantragt werden?
Weitere Informationen und Hinweise zur Beantragung:
Gibt es Auswirkungen auf den Güterverkehr?
Auch für Lkw-Fahrer und Transportunternehmen bedeutet dies einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Es ist ratsam, die ETA rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen oder Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Letzte Änderung/Ergänzung des Artikels: 3. Februar 2026