International
Einreise nach Südkorea weiterhin ohne K-ETA möglich
Staatsangehörige unter anderem der EU- und Schengenstaaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) ohne K-ETA nach Südkorea einreisen.
Das koreanische Justizministerium hat die befristete Befreiung um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Einreise nach Südkorea ohne die elektronische Reisegenehmigung K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) ist somit - auch für deutsche Staatsangehörige - weiterhin möglich
- bis zum 31. Dezember 2026.
In dieser Zeit benötigen Sie keine K-ETA, um visumfrei nach Südkorea einzureisen.
Ab dem 01.01.2027 kann die K-ETA nach aktuellem Informationsstand zur Einreise nach Südkorea wieder erforderlich sein.
Über nachfolgende Links können weitere Informationen zur Einreise nach Südkorea und der K-ETA eingesehen werden:
- Südkorea: Reise- und Sicherheitshinweise
(Auswärtiges Amt)
- Korea Electronic Travel Authorization (K-ETA)
(elektronische Regierungswebseite für Südkorea)
- Bekanntmachung der Verlängerung der befristeten Befreiung der K-ETA-Pflicht
(elektronische Regierungswebseite für Südkorea)
E-Arrival Card
Im Februar 2025 wurde ein elektronisches Formular (e-Arrival Card) zur Einreise in die Republik Korea eingeführt.
Das elektronische Formular muss innerhalb von drei Kalendertagen vor der Einreise online eingereicht werden. Bis Ende 2025 konnte alternativ bei Ankunft am Flughafen ein ausgedrucktes Einreiseformular ausgefüllt werden. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Ausgenommen hiervon sind allerdings unter anderem Inhaber/-innen von dauerhaften Aufenthaltstiteln oder einer K-ETA Reisegenehmigung.
Nähere Informationen stehen auf der offiziellen Webseite bereit: