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Förderprogramm: Beratungsgutscheine Afrika

Im Dezember 2021 ist das Förderprogramm „Beratungsgutscheine Afrika" eingeführt worden. Dieses wird mit neuer Förderrichtlinie weitergeführt. 

Hintergründe 

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Einstieg in die afrikanischen Märkte.
Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt in Staaten Afrikas zu erleichtern.
Mit den „Beratungsgutscheinen Afrika“ werden Beratungsleistungen zum eigentlichen Markteintritt, aber auch zu rechtlichen und finanziellen Fragen mit bis zu 85 Prozent gefördert.
Die Förderung richtet sich an KMU mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Mit einem Beratergutschein des Bundeswirtschaftsministeriums können bis zu 15 geförderte Berater- und Beraterinnentage in Anspruch genommen werden, maximal dreimal pro Jahr.
Unternehmen können das Angebot branchenunabhängig nutzen, und es gilt für jedes Zielland auf dem afrikanischen Kontinent.
Folgende Regeln gelten hierfür: 
  • Mit dem Beratungsgutschein werden 85 Prozent der Beratungskosten gedeckt. Der Eigenanteil der Unternehmen beträgt 15 Prozent.
  • Der Tagessatz pro Beratertag liegt je nach Beratungsanliegen zwischen 864 und maximal 1.296 Euro netto. 
  • Die Beratungsleistungen werden ausschließlich von Beratungsunternehmen und Organisationen durchgeführt, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sind und über ausreichend Kompetenz auf dem afrikanischen Markt verfügen.
Die Einzelheiten dazu sind in den Förderrichtlinien veröffentlicht.
Förderfähig sind:
  • rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und Auslandsinvestitionen,
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen,
  • Marktanalysen und Marktrecherchen,
  • Logistik und Transport,
  • Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen,
  • Business-Case-Berechnungen,
  • Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort,
  • Gründungen von Niederlassungen,
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen und
  • Zertifizierungen und Normen.

Antragstellung 

Was man zur Vorbereitung tun kann: 
Die BAFA empfiehlt, sich bei der Geschäftsstelle „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“  beziehungsweise dem Africa Business Guide über den Zielmarkt und förderfähige Vorhaben im Voraus zu informieren.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle stehen telefonisch zur unverbindlichen Beratung hinsichtlich der grundsätzlichen Machbarkeit und Förderfähigkeit des Beratungsvorhabens zur Verfügung und sind per E-Mail unter beratungsgutscheine@gtai.de erreichbar. 
Wichtiger Hinweis:
Bevor das Antragsformular ausgefüllt wird, sollte sichergestellt sein, dass folgende Unterlagen (zum Upload) vorliegen:
  • De-minimis-Erklärung und KMU Erklärung
    (erfolgt elektronisch mit Antragstellung)
  • Handelsregisterauszug
  • Beschreibung des Vorhabens mit folgenden Angaben:
    • Darstellung des Geschäftsvorhabens und der
      wirtschaftlichen Projektziele,
    • bereits bestehende Aktivitäten in Afrika,
    • Gründe für Inanspruchnahme von Beratungsleistung,
    • Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens
Letzte Aktualisierung: 18. März 2024 
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