International
Indonesien
Dieser Artikel beleuchtet wesentliche Aspekte, die deutsche Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit in Indonesien beachten sollten.
Einleitung
Die indonesische Wirtschaft wächst seit zwei Jahrzehnten jährlich um etwa 5 Prozent. Das Land ist ein bedeutender Exporteur einer Vielzahl von Produkten, darunter Erdöl und Erdgas, Textilien und Bekleidung, Elektronik, Holzprodukte und Bergbauprodukte. Als einer der weltweit größten Exporteure von Palmöl hat das Land eine starke Präsenz in der Rohstoffindustrie. Obwohl Indonesien mehr als ein Drittel zur Wirtschaftsleistung der ASEAN-Staaten beiträgt, bleibt der Standort für deutsche Firmen mit nur rund 300 ansässigen Unternehmen ein Nischenmarkt.
Dies liegt unter anderem an der wirtschaftsnationalistischen Ausrichtung des Landes und der protektionistischen Handelspolitik. Importe unterliegen häufig strengen Kontrollen und nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie Importlizenzen, Quotenregelungen, unerwartete Importverbote, der nationale Produktstandard SNI und undurchsichtige Local-Content-Vorschriften erschweren den Zugang zum indonesischen Markt erheblich.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
- die Zolldatenbank der EU, Access2Markets,
mit einem Überblick unter anderem zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen sowie - das Merkblatt Indonesien: Zoll und Einfuhr kompakt
(Germany Trade and Invest GmbH)
Fragen beantworten Ihnen bei der IHK Düsseldorf auch gern unsere Zollreferenten:
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indonesien grundsätzlich ein Visa on Arrival (VoA) oder ein vorab beantragtes elektronisches Visa on Arrival (e-VoA). Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und kann in der Regel einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden.
Zusätzlich ist vor der Einreise die digitale Arrival Card auszufüllen. Informationen hierzu sowie zum e-VoA finden Sie auf den offiziellen Portalen der indonesischen Einwanderungsbehörden.
Geschäftsreisende sollten prüfen, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen: Dies gilt für Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen. Informationen hierzu finden Sie bei den
Informationen zu:
stehen auf der Webseite der Botschaft der Republik Indonesien bereit.
Absatz- und Investitionschancen
Ausführliche Informationen zu Absatz- und Investitionschancen in Indonesien erhalten Sie bei:
Gründungs- und Gesellschaftsrecht
Ausländische Direktinvestitionen können nur in Form einer PMA (Penanaman Modal Asing) getätigt werden. Die PMA ist eine Sonderform der in Indonesien üblichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT - Perseroan Terbatas), an der ausländisches Kapital beteiligt ist. Diese Struktur bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine direkte Präsenz in Indonesien aufzubauen und aktiv am Markt teilzunehmen, unterliegt jedoch besonderen Genehmigungspflichten und Kapitalanforderungen.
Eine Alternative zur PMA ist die Gründung einer Repräsentanz (Handelsvertretung). Diese Option ist ideal für ausländische Unternehmen, die zunächst den Markt sondieren möchten, ohne sofort in eine vollwertige Niederlassung zu investieren. Repräsentanzen sind jedoch stark eingeschränkt: Sie dürfen keine Verträge abschließen, keine Handelsgeschäfte abwickeln und auch keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben. Ihr Hauptzweck liegt in Marketing- und Marktforschungsaktivitäten. Für alle rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen der Repräsentanz haftet die Muttergesellschaft in vollem Umfang.
Einigung für Handelsabkommen
Die EU und Indonesien haben nach rund zehn Jahren Verhandlungen im Juli 2025 eine politische Einigung über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt. Am 23. September 2025 wurden die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) sowie ein Investitionsschutzabkommen finalisiert.
Besonders im Fokus stehen die Sicherung stabiler Lieferketten – unter anderem mit Blick auf Energie- und kritische Rohstoffe – sowie die Förderung einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Entwicklung.
Nächste Schritte: Die ausgehandelten Texte werden rechtlich geprüft und übersetzt. Anschließend folgen die formalen Verfahren zur Unterzeichnung und Ratifizierung.
Vor dem Hintergrund des DIHK-Positionspapiers zu Südostasien ist Indonesien ein wichtiger Baustein der EU-Handelsagenda in der Region. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) spricht sich für eine zügige Ratifizierung des EU-Indonesien-Abkommens aus – auch als Signal für verlässliche Rahmenbedingungen und zur Stärkung diversifizierter, resilienter Lieferketten.
Weiterführende Informationen
- EU-Indonesia Free Trade Agreement (FTA - Übersicht)
(EU-Kommission) - Positionspapier Südostasien (PDF)
(DIHK) - EU und Indonesien einigen sich auf ein Freihandelsabkommen
(Germany Trade and Invest GmbH)
Nützliche Weblinks
| Institution/Thema | URL |
|---|---|
| Industrie- und Handelskammern | |
| Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (AHK) | https://indonesien.ahk.de/de |
| Indonesian Chamber of Commerce and Industry | https://kadin.id/en/ |
| Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen | |
| Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) | https://www.gtai.de/de |
| Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | https://www.giz.de/de |
| Botschaften | |
| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jakarta | https://jakarta.diplo.de/ |
| Botschaft der Republik Indonesien in Berlin | https://www.kemlu.go.id |