Fachkundeprüfungen Verkehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

1. Kurse für die Gefahrgutfahrerschulung

Bestimmte Gefahrgut-Fahrzeugführer unterliegen einer besonderen Schulungspflicht nach Abschnitt 8.2 zum Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Schulung ist in einem von der IHK anerkannten Lehrgang zu absolvieren:
  • Basiskurs (allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung in Versandstücken und loser Schüttung),
  • Aufbaukurs Tank,
  • Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe),
  • Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe) und Auffrischungsschulung.
Alle Schulungen enden mit einer schriftlichen Prüfung, die einmal ohne Schulung wiederholt werden darf. Nach Schulung und bestandener Prüfung erstellt die IHK eine ADR-Schulungsbescheinigung.

2. Schulungsumfang

Basiskurs
18 Unterrichtseinheiten Theorie und 1 Unterrichtseinheit Praxis.
Prüfung 45 Minuten - 30 Fragen (max. 5 Fehler)
Aufbaukurs Tank
12 Unterrichtseinheiten Theorie und 1 Unterrichtseinheit Praxis
Prüfung 45 Minuten - 24 Fragen (max. 4 Fehler)
Aufbaukurs Klasse 1
8 Unterrichtseinheiten
Prüfung 30 Minuten - 15 Fragen (max. 4 Fehler)
Aufbaukurs Klasse 7
8 Unterrichtseinheiten
Prüfung 30 Minuten - 15 Fragen (max. 4 Fehler)
Auffrischungsschulungen
8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten Praxis
Prüfung 30 Minuten - 15 Fragen (max. 4 Fehler)
Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Ein Unterrichtstag umfasst 8 Unterrichtseinheiten.

3. Themengebiete

  • Allgemeine Gefahrgutvorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Großzettel (Placards), orangefarbene Tafel
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Die Schulung beinhaltet unter anderem eine praktische Feuerlöschübung sowie praktische Übungen und Demonstrationen zur Ladungssicherung, Kennzeichnung des Lkw, Abfahrkontrolle sowie eine Unfalldemonstration am Lkw. Aufbaukurs Tank: Demonstration am Tankfahrzeug oder mit 360° Demo.

4. Aufbau der Prüfung

Die Prüfung wird vor der für den Schulungsveranstalter zuständigen IHK abgelegt. Das Prüfungsdatum wird von dieser festgelegt. Die Prüfung findet jeweils im Anschluss an die letzte Unterrichtseinheit in den Schulungsräumen des Schulungsveranstalters statt. Der Prüfungsteilnehmer muss die Schulung zuvor vollständig, ohne Fehlzeiten, absolviert haben.
Die Prüfung wird ausschließlich als schriftliche Prüfung durchgeführt (Single-Choice-Aufgaben). Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Eine nicht bestandene Prüfung kann, auf schriftlichen Antrag, nur einmal ohne erneute Schulung und nur bei derselben IHK wiederholt werden. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muss erneut eine Schulung besucht werden.

5. ADR-Schulungsbescheinigung

Die ADR-Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der bestandenen Basiskurs-Prüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um jeweils weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die anschließende Prüfung bestanden werden. Die Auffrischungsschulung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der aktuellen ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Wird die Auffrischungsschulung / -prüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich absolviert, wird der neue 5-Jahreszeitraum ab dem Ende des aktuellen Gültigkeitszeitraums berechnet. Erfolgt die Auffrischungsschulung / -prüfung vorher, so wird der neue 5-Jahreszeitraum ab dem Prüfungsdatum berechnet.
Damit eine ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss spätestens zur jeweiligen Prüfung ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in Passbildqualität vorgelegt werden. In die ADR-Schulungsbescheinigung werden die Klassen, die der Fahrer befördern darf, eingedruckt.

6. Ersatz-ADR-Schulungsbescheinigung

Im Falle des Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung oder der bisherigen ADR-Bescheinigung kann eine gebührenpflichtige Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ersatz-ADR-Schulungsbescheinigung kann nach Antrag nur von der IHK ausgestellt werden, die auch die ursprüngliche ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt hat.