Gleichstellung von DDR-Facharbeiterabschlüssen und DDR-Meisterabschlüssen gemäß Artikel 37 Einigungsvertrag

Sie haben Ihren Facharbeiter- oder Meisterabschluss in der ehemaligen DDR erworben und benötigen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Rechtliche Grundlage

Die Grundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit bildet Artikel 37 des Einigungsvertrages. Danach stehen abgelegte Prüfungen und erworbene Befähigungsnachweise einander gleich und verleihen dieselben Berechtigungen, sofern sie als gleichwertig anzusehen sind.

Welche Abschlüsse sind gleichwertig?

Ein DDR-Facharbeiterabschluss ist einem entsprechenden bundesdeutschen Berufsabschluss grundsätzlich gleichgestellt. Eine formelle Anerkennung ist hierfür nicht erforderlich.
Ein DDR-Meisterabschluss entspricht hinsichtlich seines Qualifikationsniveaus dem bundesdeutschen Industriemeister.

Bescheinigung der Gleichwertigkeit

Auf Antrag kann gegen Gebühr eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit eines DDR-Facharbeiter- oder DDR-Meisterabschlusses ausgestellt werden.
Die Bescheinigung ersetzt das Originalzeugnis nicht. Sie bestätigt ausschließlich die Gleichwertigkeit des Abschlusses und ist nur zusammen mit dem Originalzeugnis gültig.

Was wird geprüft?

Für die Gleichwertigkeitsfeststellung wird ausschließlich der ursprünglich erworbene DDR-Abschluss mit dem zum Zeitpunkt seiner Ausstellung vergleichbaren bundesdeutschen Berufsabschluss verglichen.
Kenntnisse, Fertigkeiten oder Qualifikationen, die nach dem Abschluss erworben wurden, können dabei nicht berücksichtigt werden.

Zuständigkeit

Die Gleichwertigkeitsfeststellung nach Artikel 37 des Einigungsvertrages erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Zuständig ist daher die Stelle am Wohnsitz der antragstellenden Person.

So stellen Sie Ihren Antrag

Wenn Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit Ihres DDR-Facharbeiter- oder DDR-Meisterabschlusses beantragen möchten, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antrag auf Gleichstellung (PDF-Datei · 84 KB) gemäß Artikel 37 Einigungsvertrag mit eigenhändiger Unterschrift
  2. Identitätsnachweis als Farbkopie (zum Beispiel Vorlage Personalausweis oder Reisepass)
  3. Bei Namensänderung Farbkopien der amtlichen Dokumente (zum Beispiel Standesamt oder Eheurkunde)
  4. Originalurkunde und Originalzeugnisse der beruflichen Qualifikation als Farbkopie
  5. Kopien von Nachweisen möglicher Zusatzbildungen

Gebühren

Entstehende Kosten entnehmen Sie bitte Punkt 7.10 dem gültigen Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 486 KB).