Berufliches Feststellungsverfahren (BVaDiG)

Logo des sächsischen Kompetenzzentrums für berufliche Feststellungsverfahren
Die IHK Dresden nimmt sich mit dem Beruflichen Feststellungsverfahren nach BVaDiG einer wichtigen Thematik an: Beschäftigte verfügen über viele Jahre wertvoller Berufserfahrung, haben aber auf dem langjährigen Fachgebiet nie eine Ausbildung abgeschlossen. Nun besteht mit der neuen gesetzlichen Hoheit die Möglichkeit, diese Berufserfahrung mit einem Anerkennungsverfahren prüfen zu lassen sowie im besten Fall ein Zeugnis mit dem Berufstitel zu erhalten. Damit verbessern sich um ein Vielfaches die Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, aber auch Unternehmen profitieren enorm. Für die Wirtschaftskreisläufe sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland eine Win-win-Situation.
Aktuell gibt es in Deutschland ca. 14 Millionen Menschen, die in einem Beruf arbeiten, in dem sie keinen Abschluss haben, gleichwohl sie einen Berufsabschluss in einem anderen Beruf besitzen. Zudem 7 Millionen Menschen, die ohne Berufsabschluss Tag für Tag am Arbeitsleben teilnehmen. Mit dem Beruflichen Feststellungsverfahren, können langjährige, vertiefte beruflich-relevante Kompetenzen und Erfahrungen einer Person identifiziert, dokumentiert und bewertet werden.
Am Ende des Prüfungsverfahrens, welches der Teilnehmer mit praktischen und theoretischen Aufgaben durchläuft, erstellt die IHK Dresden im besten Fall ein offizielles „Zeugnis“ mit dem Ergebnis der vollen oder teilweisen Vergleichbarkeit/Anerkennung des Berufes.

Berufe

In 21 Berufen kann man sich aktuell einer Beruflichen Feststellung (Validierung) stellen:
  • Fachinformatiker
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Fachkraft für Gastronomie
  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Fachlagerist
  • Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Fachmann für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann
  • Hotelkaufmann
  • Industrieelektriker
  • IT-Systemelektroniker
  • Kaufmann für Büromanagement
  • Kaufmann im Einzelhandel
  • Koch
  • Maschinen- und Anlagenführer
  • Mediengestalter
  • Technischer Produktdesigner
  • Verkäufer

Teilnahme & Kosten

Das neue gesetzliche Berufliche Feststellungsverfahren (BVaDiG) richtet sich an Personen mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss.

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Voraussetzungen für die Teilnahme

Was kostetet die Teilnahme?

Die Teilnahme am gesetzlichen „Beruflichen Feststellungsverfahren“ nach BVaDiG ist mit Kosten verbunden. Diese entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 486 KB).

Erfahrungsberichte & Erfolgsmeldungen

Für die Absolventen ergeben sich nachweislich vielfältige berufliche Vorteile, wie zum Beispiel:
  • Der Arbeitnehmer wird für den Arbeitgeber durch die Berufliche Feststellung ein noch "wertvollerer" Mitarbeiter.
  • Einstellungskriterien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestalten sich nun einfacher und schneller.
  • Das Bewerben auf neue Stellen, ob u. a. in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, gestaltet sich nachweislich gleichwohl einfacher und schneller.
  • Das Bewerben auf höhere Stellen ist nach der erfolgreichen Beruflichen Feststellung auch sehr erfolgsversprechend. Die nachweislichen Ergebnisse und Erfahrungen zeigen es. Für Arbeitgeber ist dies sehr interessant, da im Unternehmen auch höhere Positionen besetzt werden müssen und das am besten mit dem eigenen, langjährigen Personal.
  • Mit der Beruflichen Feststellung hat der Arbeitnehmer etwas geschafft, was er für das gesamte Arbeitsleben weiter sehr effektiv nutzen kann. Zudem ist er für sich ganz privat glücklich es geschafft zu haben.
  • Der Arbeitnehmer komplettiert nach erfolgreicher Absolvierung seinen Lebenslauf.