Wahlen zur Vollversammlung der IHK zu Dortmund

Wahlbekanntmachung gemäß §11 Abs. 5 der Wahlordnung

Wahlen zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund 
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), findet die Neuwahl zur Vollversammlung statt.
In der Wahlgruppe 2 – Großhandel – Wahlbezirk Hamm wurden lediglich zwei Wahlvorschläge für zwei Sitze bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. Juni 2022 eingereicht.
In der Wahlgruppe 4 - Versicherungen - wurden lediglich drei Wahlvorschläge für drei Sitze bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. Juni 2022 eingereicht. 
In der Wahlgruppe 9 – Weitere Dienstleistungen und sonstige Gewerbe – Wahlbezirk Unna wurden lediglich vier Wahlvorschläge für vier Sitze bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. Juni 2022 eingereicht.
Nach § 11 Abs. 5 der Wahlordnung, soll jeder Wahlvorschlag mindestens einen Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und im Wahlbezirk zu wählen sind, so dass noch mindestens eine weitere Wahlbewerbung hätte erfolgen müssen. Für den Fall, dass ein Wahlbezirk keine ausreichende Anzahl von Wahlbewerbungen einreicht, setzt der Wahlleiter eine angemessene Nachfrist und fordert die Wahlberechtigen auf, für die betreffende Wahlgruppe und den Wahlbezirk Wahlbewerbungen bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen. 
Die Wahlleiterin fordert die Wahlberechtigten der Wahlgruppe 2 – Großhandel -Wahlbezirk Hamm, der Wahlgruppe 4 - Versicherungen -  und der Wahlgruppe 9 – Weitere Dienstleistungen und sonstige Gewerbe – Wahlbezirk Unna auf, bis zum 29. Juli 2022 weitere Wahlvorschläge einzureichen. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Sie sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Stellung im Unternehmen oder Berufsbezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Es ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit gem. § 3 und 5 der Wahlordnung ausschließen. 
Vordrucke für Wahlbewerbungen und die entsprechenden Erklärungen der Bewerber sind bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Str. 120, 44141 Dortmund erhältlich und können per Mail m.adel@dortmund.ihk.de angefordert werden. 

Zur ursprünglichen Meldung: Bekanntmachung VV-Wahl