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MID-Digitale Sicherheit

Das Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit ist Ihre Chance, bis zu 15.000 Euro vom Land NRW für Ihren Betrieb zu erhalten. Warum? Um Ihre digitale Selbstverteidigung zu stärken!
Eingerichtet wurde der neue Fördertopf im Rahmen des übergreifenden Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital” (kurz: MID). Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) setzt sich damit für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Betrieben im Land ein.
Neu ab dem 1. Mai 2023: Um Maßnahmen zur digitalen Sicherheit schneller umzusetzen, können Betriebe jetzt einen Durchführungszeitraum von drei Monaten auswählen. Im Bereich Software sind Patch-Management-Lösungen hinzugekommen. Außerdem lässt sich nun auch Hardware für Firewalls fördern. Genaueres zu den aktuell geförderten Maßnahmen erfahren Sie in den häufig gestellten Fragen.

Was wird gefördert?

„MID-Digitale Sicherheit” fördert Maßnahmen, die Ihren Betrieb besser vor Cyberangriffen wappnet. Ziel ist es, Sicherheitsstandards einzuführen, die Sie und Ihr Unternehmen in Zukunft digital sicher machen.
Das Programm hat drei Förderschwerpunkte:
IST-Analyse Ihrer digitalen Sicherheit im Betrieb (z.B. Tests, mit denen Sie Sicherheitslücken in Ihrem Unternehmen identifizieren und schließen)
Schulungen und Zertifizierungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden (z.B. um betrügerische E-Mails besser zu erkennen)
Installation und Wartung Ihres IT-Basisschutzes (z.B. Einrichtung eines Antivirenprogramms oder einer Firewall)
Neu: Im dritten Schwerpunkt ist von nun an neben Software auch Hardware förderfähig, sofern es sich um eine sogenannte schlüsselfertige Firewall handelt, die Sie als eigenständiges Produkt erwerben. Eine schlüsselfertige Firewall ist komplett installiert und konfiguriert, sodass sie direkt eingesetzt werden kann.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittelgroße Unternehmen (kurz: KMU) und Kleinstunternehmen. Es gelten zwei Voraussetzungen: 
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in NRW.  
  • Die geförderten Maßnahmen werden in NRW umgesetzt. 

Wie beantrage ich die Förderung?

Wie bei einer privaten Krankenversicherung gehen Sie bei den Kosten für die Maßnahmen in Vorleistung. Den Antrag auf Förderung stellen Sie online in diesem Portal. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Werde ich als Start Up auch gefördert?

Auch Start-ups können eine Förderung beantragen, wenn sie die erste Gründungsphase abgeschlossen, ihre Rechtsform gewählt haben und genügend Umsätze vorweisen können. Außerdem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt maximal bis zu 15.000 Euro (netto). Die geplanten Ausgaben dürfen diesen Wert zwar übersteigen, die zusätzlichen Kosten müssen selbst übernommen werden. Die geplanten Ausgaben dürfen die Mindestfördersumme von 4.000 Euro nicht unterschreiten. Die Fördersumme richtet sich nach der Förderquote.