Umwelt und Umweltschutz
Legionellen-Verordnung: Fristen für externe Anlagen-Überprüfung
Gemäß § 14 der 42. BImSchV (Legionellen-Verordnung) müssen alle unter diese Regelung fallenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, die zwischen dem 19. August 2011 und dem 19. August 2013 in Betrieb gegangen sind, bis zum
19. August 2020 von einem öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüft werden. Für vor dem 19. August 2015 bzw. 2017 in Betrieb gegangene Anlagen gelten die Fristen
19. August 2021 bzw. 2022.