Umwelt und Umweltschutz
FAQ zum Batterie-Melderegister
Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2019 eine Übersicht der wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, veröffentlicht.
Nach dem BattG sind alle Hersteller von Batterien verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen oder gegebenenfalls ihren Marktaustritt gegenüber dem UBA anzuzeigen. Dies erfolgt elektronisch über das BattG-Melderegister des UBA.