Handel

Verkaufsoffene Sonntage

Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, jedoch gibt es Ausnahmen, etwa für Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht.
Darüber hinaus können Gemeinden in begrenztem Umfang verkaufsoffene Sonntage genehmigen, etwa an besonderen Anlässen wie Stadtfesten oder Märkten.
Diese Regelungen unterliegen jedoch strengen Auflagen. Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz bedürfen stets eines rechtfertigenden und verfassungsrechtlich hinreichenden Sachgrundes, der ein gewichtiges, im Einzelfall festzustellendes öffentliches Interesse indiziert.
Wenn Sie neben den Verkaufsoffenen Sonntagen weitere wichtige Informationen zu den Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen suchen, finden sie diese hier

Sonderregelungen für Verkauf an Sonn- u. Feiertagen
(§ 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW)

Die Ordnungsbehörden können an jährlich höchstens acht – nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden – Sonn- oder Feiertagen der Öffnung von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden gestatten.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
  1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
  2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
  3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
  4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
  5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Von der Freigabe ausgenommen sind:
  1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW,
  2. Ostersonntag,
  3. Pfingstsonntag,
  4. Der 1. Und 2. Weihnachtstag und
  5. Der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neu gefassten § 6 LÖG NRW veröffentlicht, diese finden Sie als Anlage hier.
Das Gesetz in aktueller Fassung finden Sie hier.
(Oder rechts unterhalb des Kontakts)

Bedeutung der Verkaufsoffenen Sonntage

Verkaufsoffenen Sonntage gewinnen an Bedeutung, da sie den stationären Einzelhandel stärken und zur Attraktivität und Vitalität der Innenstädte beitragen. In Zukunft wird der Erhalt lebendiger Innenstädte zudem zunehmend davon abhängen, ganzheitliche Stadtentwicklungskonzepte auszuarbeiten, die auch Events, wie bspw. Verkaufsoffene Sonntage einbeziehen und den Bedürfnissen der Verbraucher wie auch denen der Händler gerecht werden.
Diese Entwicklung können wir auch an kürzlich veröffentlichten Umfragen und Studien beobachten:

IHK-Umfrage 2024 zum Stimmungsbild aus NRW zu Sonntagsöffnungen

Eine aktuelle Umfrage der IHK NRW unter Werbe- und Interessengemeinschaften in NRW hat ergeben, dass Sonntagsöffnungen von vielen Unternehmen als besonders wichtig für ihre Kommunen oder ihren Stadtteil angesehen werden. Sonntagsöffnungen sollen vor allem dazu beitragen, das Image ihrer Städte oder Stadtteile zu verbessern, neue Kunden zu gewinnen und durch die Veranstaltungen eine höhere Besucherfrequenz zu erreichen. Etwa 44 % der Befragten bewerten ihren Umsatz im Vergleich zu gewöhnlichen Werktagen als überdurchschnittlich hoch.
Zu den größten Problemen bei der Beantragung von Sonntagsöffnungen zählen laut der IHK-Umfrage die Kopplungsnotwendigkeit mit einer Veranstaltung, das komplexe Antragsverfahren mit Vorlauf und die Sorge, dass die Veranstaltung (kurzfristig) untersagt wird. Klar definierte und verlässliche Termine sind laut IHK-Umfrage auch entscheidender als die Anzahl der Sonntagsöffnungen. Somit ist es von hoher Bedeutung die Planungssicherheit für die Veranstalter sicherzustellen.
Die Umfrage bezieht alle Akteure verkaufsoffener Sonntage ein und soll für die Herausforderungen sensibilisieren.
Weitere Informationen zur IHK-Umfrage sowie detaillierte Ergebnisse

Studie des Wirtschaftsministeriums NRW

Eine Studie des Wirtschaftsministeriums NRW hat aufgezeigt, dass flexible Öffnungszeiten eine zentrale Rolle für die Attraktivität einzelner Handelsunternehmen spielen. Die Bedürfnisse der Konsumenten habe sich in den letzten Jahren verändert und viele würden nach flexiblen Einkaufszeiten suchen, welche sich mit ihrem Lebens- und Arbeitsalltag vereinbaren lassen.
Obwohl die Verbraucher grundsätzlich mit den bestehenden Öffnungszeiten zufrieden seien, würden starre Öffnungszeiten zunehmend als hinderlich wahrgenommen - besonders im Wettbewerb mit dem rund um die Uhr verfügbaren Online-Handel. Die Ergebnisse lassen auf die hohe Bedeutung der Sonntagsöffnungen schließen.
Des Weiteren werden Resilienz und Anpassungsfähigkeit als Kernkompetenzen des Handels gesehen. Auch die Öffnungszeiten können als Teil der Anpassung an sich verändernde Konsumbedürfnisse betrachtet werden. In diesem Sinne resümieren die Autoren die Studie mit dem folgenden Fazit:
“Handelsunternehmen, ebenso wie Städte, müssen sich kontinuierlich anpassen, um den Anforderungen nach Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Aufenthaltsqualität gerecht zu werden. Durch eine enge Kooperation zwischen Handel, Politik und Verwaltung kann NRW eine resiliente zukunftsfähige Handelslandschaft aufbauen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird und die Lebensqualität in den Städten nachhaltig stärkt.”.
Zukunft des Handels
Einkaufsverhalten und alternative Einkaufsmöglichkeiten in NRW (S.15, Z. 32ff.)

Rolle der IHK

Vor Erlass einer Verordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage müssen verschiedene Interessengruppen angehört werden. Dazu zählen die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die jeweiligen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (§ 6 Abs. 4 LÖG NRW).
Die Industrie- und Handelskammern übernehmen eine beratende Funktion bei der Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Sie prüfen, ob ein nach § 6 LÖG NRW hinreichender Sachgrund für eine Ausnahme vorliegt. Dies kann beispielsweise die Belebung der Innenstädte oder die Förderung des lokalen Handels sein.

Stand: April 2025