Handel
Gefährliche Verbraucherprodukte: Hilfen für den Händler
Von Verbraucherprodukten wird verlangt, dass diese sicher sind und die Benutzer diese Produkte gefahrlos gebrauchen können. Besonders bei Spielzeugen, Maschinen oder Elektrogeräten können Sicherheitsmängel schnell zur ernsten Gefahr werden. Mangelhafte Produkte können z. B. Brände verursachen, der Benutzer kann einen Stromschlag erleiden, Kleinkinder können sich an Kleinteilen verschlucken, Maschinenbediener können in laufende Messer greifen.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte liegt in erster Linie bei den Herstellern und Importeuren (weitere Informationen dazu finden Sie hier bei uns).
Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte liegt in erster Linie bei den Herstellern und Importeuren (weitere Informationen dazu finden Sie hier bei uns).
Aber auch Händler können einen Beitrag an die Sicherheit der Produkte leisten. Händler haben eine Unterrichtungspflicht an die Behörden. Sie müssen die Marktüberwachungsbehörde dann unterrichten, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass von einem von ihnen verkauften Verbraucherprodukt eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Als Ansprechpartner für diese Meldungen stehen in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz als Marktüberwachungsbehörden bereit.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz können über die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW abgerufen werden.