IHK-Finanzen 2018
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan 2018 wird
1. im Erfolgsplan (alternativ: Plan-GuV) mit
2. im Finanzplan (alternativ: Investitionsplan) mit
festgestellt.
3. Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
II. Beitrag
1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1. Nichtkaufleuten***
2.2. Kaufleuten****
2.3. allen IHK-Mitgliedern, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, auch wenn sie sonst nach Ziffern II. 2.1. oder II. 2.2. zu veranlagen wären 10.000,00 €
2.4. Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II. 2.2 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK Darmstadt zugehörigen Personenhandelsgesellschaften erschöpft, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag ermäßigt, und zwar auf 150,00 €
III. Kredite
Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000,00 Euro aufgenommen werden.
Wirtschaftssatzung 2018
Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Geschäftsjahr 2018
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt hat am 5.12.2017 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)* und der Beitragsordnung der IHK Darmstadt** folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018) beschlossen:
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan 2018 wird
1. im Erfolgsplan (alternativ: Plan-GuV) mit
Erträgen in Höhe von | 18.596.100,00 Euro | |
Aufwendungen in Höhe von | 20.927.500,00 Euro |
geplantem Vortrag in Höhe von | 0,00 Euro | |
Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von | -1.828.800,00 Euro |
2. im Finanzplan (alternativ: Investitionsplan) mit
Investitionseinzahlungen in Höhe von | 0,00 Euro | |
Investitionsauszahlungen in Höhe von | 305.000,00 Euro |
festgestellt.
3. Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Investitionsausgaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Planansätze für Investitionen im Investitionsplan werden bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden dritten Geschäftsjahres für übertragbar erklärt.
Die Erträge aus den Finanzanlagen können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr wieder in dieser Anlageform/ -art angelegt werden.
II. Beitrag
1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1. Nichtkaufleuten***
a) | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, | |
bis 25.000,00 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II. 1. eingreift | 50,00 € | |
b) | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, | |
über 25.000,00 € | 60,00 € |
2.2. Kaufleuten****
a) | mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn | |
aus Gewerbebetrieb bis 40.000,00 € | 200,00 € | |
b) | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb | |
über 40.000,00 € | 300,00 € |
2.3. allen IHK-Mitgliedern, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, auch wenn sie sonst nach Ziffern II. 2.1. oder II. 2.2. zu veranlagen wären 10.000,00 €
2.4. Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II. 2.2 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK Darmstadt zugehörigen Personenhandelsgesellschaften erschöpft, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag ermäßigt, und zwar auf 150,00 €
3. Als Umlagen sind zu erheben 0,15 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 € für das Unternehmen zu kürzen.
4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2018.
5. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2018.
5. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
Soweit keine Informationen über Gewerbeerträge / Gewinne aus Gewerbebetrieb oder Gewerbesteuermessbeträge vorliegen, wird eine Vorauszahlung nur des Grundbeitrages gemäß Ziffer II. 2.1. a) bzw. Ziffer II. 2.2. a) erhoben.
Soweit Nichtkaufleute die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet haben, wird eine Veranlagung nur des Grundbeitrages gemäß Ziffer II. 2.1. a) durchgeführt.
III. Kredite
Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000,00 Euro aufgenommen werden.
IV. Offenlegung
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018 liegt - nach vorheriger Anmeldung - zur Einsichtnahme für die IHK-Zugehörigen in dem Gebäude der Industrie- und Handelskammer in Darmstadt, Rheinstraße 89 (2. Etage, Raum 202), täglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr öffentlich aus.
Darmstadt, den 5. Dezember 2017
Prof. Dr. Kristina Sinemus Dr. Uwe Vetterlein
Präsidentin Hauptgeschäftsführer
* Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in worden ist. der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S.626) geändert
** Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt in der Fassung vom 18.6.2014 (IHK-Report Südhessen, 11-14, S.59 bis 61).
*** Nichtkaufleute sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert
**** Kaufleute sind Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert