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Eine Kaffeepause mit Folgen

Ein kurzer Cafébesuch innerhalb der Arbeitszeit kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Dies urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm. Im vorliegenden Fall ging die nicht dokumentierte Pause auch noch einher mit einem schweren Vertrauensbruch.
10. Mai 2023
Die Klägerin arbeitete seit acht Jahren im Betrieb des Beklagten als Raumpflegerin. Gegenüber den Kolleginnen erklärte sie an einem ihrer Arbeitstage, in den Keller zu müssen. Statt dessen ging sie für mindestens zehn Minuten in das gegenüberliegende Café. Dies beobachtete ihr Arbeitgeber. Nachdem er feststellte, dass die Arbeitnehmerin sich nicht im Zeiterfassungssystem ausgeloggt hatte, konfrontierte er sie mit seinen Beobachtungen. Zunächst leugnete diese ihren Cafébesuch und behauptete erneut, im Keller gewesen zu sein. Erst als der Arbeitgeber ankündigte, Beweisfotos auf seinem Mobiltelefon zu haben, räumte sie ein, dass seine Sachverhaltsschilderung zutreffend sei.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigungsschutzklage blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hält den vorsätzlichen Verstoß einer Arbeitnehmerin gegen ihre Verpflichtung, die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, grundsätzlich für geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen. Entscheidend sei der mit der Pflichtverletzung verbundene schwere Vertrauensbruch. Diesen habe die Arbeitnehmerin durch ihr Leugnen im Personalgespräch noch verstärkt, weshalb die Kündigung rechtmäßig war.
Quelle: LAG Hamm v. 27.01.2023 - 13 Sa 1007/22

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Markus Würstle
Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht