Bundesregelung für Förderung von Transformationstechnologien
Die Europäische Kommission hat eine mit drei Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung privater Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft genehmigt, die mit dem Industrieplan für den Grünen Deal und dem befristeten europäischen Beihilferahmen (TCTF) in Einklang steht.
8. August 2023
Die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ bietet national die Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen. Künftige Förderprogramme, die die Voraussetzungen der „Bundesregelung Transformationstechnologien“ einhalten, müssen ihrerseits nicht mehr beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Konkret handelt es sich hier insbesondere um Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Energiespeicherung, Maßnahmen zur Erleichterung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse und Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung von Investitionen in Schlüsselbereiche für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
Die Beihilfe soll in Form von Direktzuschüssen, Steuervergünstigungen, vergünstigten Zinssätzen für neue Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden und muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen.
Davon profitieren können Unternehmen, die relevante Ausrüstungsgüter produzieren: Batterien, Solaranlagen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Anlagen zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung sowie wesentliche Komponenten, die hauptsächlich als direkte Vorprodukte für die Fertigung solcher Anlagen oder die Verarbeitung unverzichtbarer Rohstoffe zur Herstellung dieser Anlagen konzipiert und eingesetzt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und des BMWK.
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Velina Schmitz
Bereich: Unternehmen und StandortThemen: Technologietransfer, Innovation, Netzwerke