Umwelt

Aktualisierung der Antragstellung für die BEHG-Carbon-Leakage-Kompensation

Um ihren Einsatz wirtschaftlich unattraktiv zu machen, werden in Deutschland seit 2021 Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht im europäischen Emissionshandel erfasst sind, mit einem CO2-Preis belegt. Mit der Carbon-Leakage Verordnung sollen Unternehmen geschützt werden, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch diese nationale Belastung gefährdet ist. Anträge für das Abrechnungsjahr 2022 können noch bis zum 30. Juni gestellt werden.
3. Mai 2023
Die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) soll Unternehmen, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der strengen Auflagen des nationalen Emissionshandels verlieren könnten, durch Beihilfen unterstützen. Anträge für das Abrechnungsjahr 2022 sind bis zum 30. Juni bei der DEHSt möglich. Dabei sind Neuerungen zu beachten:
Für Carbon-Leakage-Kompensationsanträge gemäß BECV für das Abrechnungsjahres 2022 muss die neu veröffentlichte Formular-Management-System (FMS) Erfassungssoftware genutzt werden. Die Erstellung eines neuen Benutzerzugangs ist dafür notwendig. Darüber hinaus müssen die folgenden Formulare verpflichtend genutzt werden:
Die Frist für die Antragstellung des Abrechnungsjahrs 2022 ist der 30. Juni. Der vollständige Antrag muss zusammen mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer in einer qualifiziert signierten Nachricht über die virtuelle Poststelle eingereicht werden.
Viele weitere Informationen rund um die Carbon-Leakage-Beihilfe, vor allem der aktualisierte Leitfaden zum Antragsverfahren sowie der Katalog beihilfefähiger Produkte finden Sie auf der entsprechenden Carbon-Leakage-Webpage der DEHSt.

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Alice Sophie Thomas
Alice Sophie Thomas
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik