Checkliste für Betriebe

So gelingt der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz

Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt Arbeitgebern praktische Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann und wie sie die Menschen dabei unterstützen können, gut in Deutschland anzukommen.
20. April 2022
Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Arbeitgeber Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Eine kostenfreie Checkliste des „Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt Arbeitgebern nun eine praktische Hilfestellung zur Seite, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiter beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.
Henrik Richter
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Themen: Ausbildungsberatung