18. Juni 2026
Positionierung zur Stärkung der Mittelstandsfinanzierung und Entbürokratisierung auch im Bankensektor
Die IHK Darmstadt engagiert sich seit 2020 im Thema „Sustainable Finance“ mit dem Ziel, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sicherzustellen und bei Firmenkrediten möglichst bürokratiearme Verfahren zu etablieren. IHK-Präsident Christian Jöst hat sich dafür von 2022 bis 2024 im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung und dessen Arbeitsgruppen eingesetzt. Die IHK-Vollversammlung hat am 8. März 2022 ein Positionspapier dazu beschlossen. Parallel adressiert die IHK das Thema auf allen politischen Ebenen von Land, Bund bis hin zur EU und gibt unter anderem mit Broschüren und Checklisten konkrete Hilfestellungen für KMU zum Umgang mit der Thematik. Mit dem Darmstädter Unternehmen openESG wurde ein Softwaretool entwickelt, das eine schnelle Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU gewährleistet.
Aktuell ist die wirtschaftliche Lage angespannt. Deutschland verzeichnete in den Jahren 2023 und 2024 negative BIP-Wachstumsraten – und die Risiken nehmen weiter zu. Bruttoanlageinvestitionen sowie Bauinvestitionen gingen das fünfte Mal in Folge zurück, Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge nahmen 2025 preisbereinigt weiter deutlich ab. In diesem Umfeld sind Investitionen dringend notwendig, damit die Wirtschaft wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zurückkehrt, Innovationskraft freigesetzt und Beschäftigung gesichert werden kann. Auch die ökologische Transformation will finanziert werden. Voraussetzung dafür ist eine leistungsfähige und verlässliche Mittelstandsfinanzierung sowie ein spürbarer Abbau von Bürokratie.
Um der zentralen Bedeutung der Unternehmensfinanzierung Rechnung zu tragen, braucht es einfache Verfahren für Kredite an KMU. Dies ließe sich beispielsweise durch einen risikobasierten Ansatz in der Bankenregulierung ermöglichen, der auch dem „Drei-Säulen-Modell“ der deutschen Bankenlandschaft Rechnung trägt (private Geschäftsbanken, öffentlich-rechtliche Sparkassen und genossenschaftliche Banken).
Mit der Reduzierung von Bürokratie und der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit setzt das neue Arbeitsprogramm der EU-Kommission dafür die richtigen Prioritäten. Das „EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ ist ein erster Schritt, um sowohl große als auch mittelständische Unternehmen zu entlasten. Es kann allerdings nur ein Startpunkt für eine weitreichende Überprüfung der überbordenden EU-Bürokratie sein¹
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Bayern und Baden-Württemberg sowie die Verbände der Kreditwirtschaft in beiden Bundesländern setzen sich gemeinsam dafür ein, die Mittelstandsfinanzierung zu stärken und die Entbürokratisierung auch im Bankensektor voranzutreiben. Die IHK Darmstadt will diese Initiative unterstützen, um auch zukünftig die Unternehmensfinanzierung unabhängig von Größe und Investitionsvorhaben sicherzustellen und auch die regionalen Kreditinstitute vor zu viel Bürokratiebelastung zu schützen. Vorgesehen ist, die Initiative über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) hessenweit zu unterstützen.
Positionierung:
Die IHK Darmstadt empfiehlt, sich der Empfehlung der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in Bayern und Baden-Württemberg, ein weiteres Verfahren zur Finanzwirtschaft (zum Beispiel als Omnibus-Initiative) mit folgenden Maßnahmen anzustoßen, anzuschließen. Im Einzelnen:
ESG-Vorgaben für Kreditinstitute anpassen
Damit die Entlastungen des EU-Omnibus I zur Nachhaltigkeitsberichterstattung / Sustainable Finance wirklich im Mittelstand greifen können, ist eine parallele Initiative in der Bankenregulierung notwendig. Es ist eine Harmonisierung der Standards und ein Gleichziehen der Regelwerke erforderlich. Ansonsten entsteht weiterhin ein sogenannter „Trickle-Down-Effekt“ an ESG-Berichtspflichten, welcher der Omnibus-Initiative entgegenläuft. Die Bankenregulierung sollte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) grundsätzlich Branchen-Proxy-Daten² zulassen.
Sofern darüber hinaus freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen erhoben werden, sollte sich die Bankenregulierung im Sinne der Verhältnismäßigkeit am Voluntary SME Standard (VSME, freiwilliger Berichtsrahmen für nicht börsennotierte KMU) orientieren und diesen als Maximalanforderung für Banken und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden festlegen.
Wenn der VSME noch einmal eine Erleichterung in den Angaben und Datenpunkten erfahren sollte – wie zum Zeitpunkt der Erstellung des Papiers im Gespräch – stellen wir diese Vereinfachung des VSME in den Vordergrund.
Außerdem empfehlen wir auch nach den Anpassungen ein grundsätzliches Überdenken der nach wie vor methodisch fehlerhaften Green Asset Ratio (GAR, Nachhaltigkeitskennziffer für Banken). Es ist nicht nachvollziehbar, dass Kredite an Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nicht berichtspflichtig sind, im Zähler nicht mitgezählt werden, im Nenner dagegen schon. Dies trifft zum einen insbesondere KMU, deren Finanzierungsbedingungen zusätzlich verschlechtert werden und zusätzlich auch Banken und Sparkassen: Je nach Geschäftsmodell ist hier eine ungünstige GAR zu befürchten – mit nicht absehbaren Folgen für das Kreditvergabeverhalten. Wir plädieren daher für eine grundsätzliche Überarbeitung.
Mittelstandsfinanzierung durch wettbewerbsfähige Kreditinstitute stärken
Die fehlende Basel III-Umsetzung in den USA sowie die Verschiebung in Großbritannien wirken sich negativ auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken aus. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Kernkapitalquote bei EU-Banken mit 16,5 Prozent deutlich höher als bei US-Banken mit 12,5 Prozent³. Dementsprechend sollte die EU bei der eigenen Implementierung von Basel III behutsam vorgehen. Im Sinne der Proportionalität sollten für kleinere Banken auch unter Risikoerwägungen nicht dieselben Regeln in der Regulierung gelten wie für internationale Großbanken.
Insbesondere die Vielzahl an Kapitalpuffern, die EU-Banken vorhalten müssen, wirken sich belastend auf die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus. Wir halten eine kritische Überprüfung des antizyklischen Kapitalpuffers und des Systemrisikopuffers für geboten.
Darüber hinaus ist eine weitreichende Entbürokratisierung in den Level II-Vorgaben erforderlich. Die auf Level II von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) publizierten Standards und Leitlinien dürfen den gesetzgeberischen Willen der Vereinfachung von Verfahren nicht konterkarieren. Ein Beispiel ist das in den EBA-Leitlinien zu Diversifizierungsmethoden im Retailgeschäft vorgeschlagene harte Granularitätskriterium, das gestrichen werden sollte.
Außerdem stellt das Erfordernis der Capital Requirements Regulation (CRR, eine direkt geltende EU-Verordnung, die europaweit einheitliche Vorschriften für Banken zur Eigenkapitalausstattung, Risikobegrenzung und Liquidität festlegt) nach kostspieligen externen Ratings für viele mittelständische Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, ein Hindernis für ihre Finanzierung dar. Die Bankenaufsicht sollte auch weiter interne Ratings der Banken akzeptieren.
Die Positionierung ist mit Vertretern der Kreditwirtschaft aus der Vollversammlung der IHK Darmstadt und aus der Region abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Vollversammlung stimmt der Positionierung zur Stärkung der Mittelstandsfinanzierung und Entbürokratisierung auch im Bankensektor zu.