Lohnsteuer

Muster Lohnsteuerbescheinigung 2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die finalen Programmablaufpläne (PAP) für die manuelle sowie maschinelle Berechnung der Lohnsteuer veröffentlicht. Darüber hinaus wurde der finale PAP für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 veröffentlicht.

Folgende Dokumente wurden bereitgestellt:

  • Anlage 1: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2026
  • Anlage 2: Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2026 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
  • Anlage 3: Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026
Das zugehörige BMF-Schreiben vom 12. November 2025 weist darauf hin, dass die Programmablaufpläne folgendes berücksichtigen:
  • Änderung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale durch das Jahressteuergesetz 2020, das Jahressteuergesetz 2022 und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz,
  • Anpassung des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.348 Euro jährlich), der Zahlenwerte in Paragraf 39b Absatz 2 Satz 7 EStG, des Kinderfreibetrags und der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag,
  • Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026 und einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,9 Prozent
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎